Die Goethe-Universität und die Gewerkschaften ver.di und GEW haben sich am Dienstagabend auf einen neuen Tarifvertrag für die Hochschule (TV-G-U) geeinigt. Neben der Übernahme der für die hessischen Landesbeschäftigten erzielten Tarifeinigung enthält der Haustarifvertrag einige teils neue Besonderheiten zugunsten der Beschäftigten und Auszubildenden.
Vorgesehen in der Tarifeinigung ist: Die Bezahlung der Mitarbeitenden der Goethe-Universität steigt wie für die hessischen Landesbeschäftigten ab Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und ab Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent. Die Entgelte der Auszubildenden steigen im Juli 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 80 Euro und im Oktober 2027 um weitere 70 Euro. Studentische Hilfskräfte erhalten ab Juli 2026 pro Stunde 15,33 Euro, wenn sie keinen Bachelorabschluss haben, und 16,62 Euro mit Bachelor. Ab Oktober 2027 steigt das Stundenentgelt für Hilfskräfte ohne Bachelor auf 15,90 Euro, mit Bachelor auf 17,08 Euro.
Die Nutzungsberechtigung für das LandesTicket Hessen für die Uni-Beschäftigten wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Die Goethe-Universität zahlt als Ausbilder tätigen Beschäftigten weiterhin eine Zulage von 100 Euro im Monat für Ausbilder*innen ohne Ausbilderschein, 200 Euro für Ausbilder*innen mit Ausbilderschein. Neu ist, dass Auszubildende pro Kalenderjahr Anspruch auf einen bezahlten Studientag zur Prüfungsvorbereitung erhalten. Laut Vereinbarung sollen Beschäftigte im Bereich der Lehre künftig – wie bisher schon in der Forschung – unter bestimmten Voraussetzungen in die höheren Entgeltgruppen 14 und 15 aufsteigen können. Bereits bisher gab es die Möglichkeit, dass Beschäftigte ihre Jahressonderzahlung reduzieren und dafür zwei zusätzliche Arbeitstage Freizeitausgleich in Anspruch nehmen können; diese Regelung wird bis Ende 2028 verlängert.
Der Kanzler der Goethe-Universität, Dr. Ulrich Breuer, ist zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen: „Trotz des hohen Kostendrucks und der erheblichen Kürzungen unserer Finanzierung durch das Land präsentieren wir den Mitarbeitenden der Universität ein wirklich gutes Ergebnis: Wir übernehmen nicht nur die hessische Tarifeinigung, sondern stehen mit der Ausbilder-Zulage und dem Studientag für Auszubildende auch zu unserem Anspruch, ein attraktiver Ausbildungsbetrieb zu sein. Das ist wichtig, damit wir auch weiterhin Fachkräfte für uns gewinnen können.“ Der Kanzler nimmt nach Maßgabe der Beschlussfassung des Präsidiums die Haushalts-, Personal- und Rechtsangelegenheiten der Universität wahr.
„Es freut mich sehr, dass diese Einigung gelungen ist“, ergänzt Universitäts-Präsident Prof. Dr. Enrico Schleiff. „Für mich gehört zur Rolle der Universität als gute Arbeitgeberin auch, dass wir Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Internationalität weiter voranbringen, ein gesundes Arbeitsklima pflegen und eine transparente Informationskultur leben: Ziele, die wir unter anderem mit den dafür beschlossenen Fachstrategien verfolgen. Faire und transparente Arbeits- und Karrierebedingungen sind nicht nur unser Anspruch, sondern steigern auch die Qualität der gesamten Universität: Wir brauchen kompetente und engagierte Beschäftigte, um innovativ und kreativ Forschung, Lehre und den Dialog mit der Gesellschaft zu leisten.“
Bis zum 10. Juni 2026 steht die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen, nach deren Erteilung tritt sie in Kraft.






