Stand 20. März 2020, 16:26 Uhr
In den folgenden Punkten haben sich aufgrund neuer Ereignisse Updates ergeben. Die komplette Übersicht aller Informationen zum Corona-bezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutz und der vom Präsidium der Goethe-Universität beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung einer umfassenden Reduktion des universitären Präsenzbetriebs finden Sie hier: www.uni-frankfurt.de/corona
Prüfungen
Präsenzprüfungen sind bis zum 20. April ausgesetzt. Über neue Termine wird zu gegebener Zeit entschieden. Auch die mündlichen sowie schriftlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Lehramt werden bis auf weiteres ausgesetzt. Wir informieren jeweils sobald wie möglich. Weitere Informationen hier sowie hier.
Kleinere Prüfungen (maximal fünf Personen)/Disputationen etc. können bis auf weiteres stattfinden, wenn die Beteiligten vorher ausdrücklich schriftlich zustimmen und der Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den einzelnen Beteiligten eingehalten wird.
Bei bereits vergebenen Haus- und Abschlussarbeiten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen – mit Ausnahme von Staatsexamensarbeiten – sind alle individuellen Abgabefristen um 21 Tage verlängert.
Studierenden soll kein Nachteil aus dem Aussetzen der Prüfungen und evtl. hieraus resultierenden Studienverzögerungen erwachsen. Ebenso hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass BAföG-Geförderten keine förderungsrechtlichen Nachteile entstehen sollen. Weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie im Merkblatt des SSC.
Informationen zur Goethe-Card
Die Auslieferung der Goethe-Card an alle Erstsemester ist sicher gestellt. Es ist weiterhin möglich die Goethe-Card zu validieren und bei Verlust einen Ersatz zu erhalten. Alle aktuellen Informationen rund um die Goethe-Card erhalten Sie auf dieser Webseite.
Information und Beratung für Studierende in finanziellen Notsituationen
Die aktuelle Situation birgt nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch große finanzielle Risiken. Bevor Studierende als letzten Ausweg eine Exmatrikulation erwägen, sollte geprüft werden, ob sich nicht eine temporäre Finanzierungshilfe findet. Dazu informiert das Studentenwerk Frankfurt am Main.
Zu BAföG-Fragen berät das Studentenwerk auch per E-Mail unter www.studentenwerkfrankfurt.de/studentenwerk/kontakt/
Häusliche Quarantäne
Von allen Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist unter Information des/der Vorgesetzten eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Sollten Sie Symptome bei sich oder Familienmitgliedern bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Auch für aus Risikogebieten zurückkehrende Studierende gilt eine analoge Quarantäne-Pflicht.
Mitarbeitende, für die eine behördliche Quarantäne angeordnet wurde oder für die ein berufliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, werden gebeten, dies und den Zeitraum unter krisenstab@uni-frankfurt.de zu melden.