Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren regulären Aufenthaltsort in Deutschland haben, können ab dem 15. März 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen.
Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende, Gaststudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Diese Einmalzahlung dient der Unterstützung von Studierenden aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel.
Weitere Informationen dazu: https://goethe.link/energiegeld