Das Werk enthält die von der „Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung“ an der Goethe-Universität erstellte empirische Studie zur Rechtswirklichkeit der Beiordnung des Verteidigers nach dem neuen, seit 2010 geltenden Recht. Die Monografie fasst die Ergebnisse der Befragung von gut 3.300 Verteidigern zusammen.
Sie kommt insbesondere zu folgenden Ergebnissen: 80 % der Strafverteidiger halten eine Vorverlagerung des Bestellungszeitpunkts auf den Zeitpunkt des sogenannten Vorführungstermins ( Paragraphen 115, 115a StPO) beim Ermittlungsrichter für zwingend notwendig oder zumindest für wünschenswert. Die derzeitige Rechtslage reagiere zu spät auf die Ausnahmesituation, in der sich der Beschuldigte befindet.
Auswahlkriterien bei der Beiordnung waren nach den Erfahrungen der Praktiker u. a. auch, ob ein Rechtsanwalt zum persönlichen Bekanntenkreis des Ermittlungsrichters gehört (so 54,0 % der Verteidiger) und ob er einen Verteidigungsstil ohne Konfliktbereitschaft oder auch nur -fähigkeit pflegt (so 16,4 % der Verteidiger). Über ein Drittel der Verteidiger hat die Erfahrung gemacht, dass die Gerichte im Regelfall einen Wechsel zum Verteidiger des Vertrauens in Fällen einer sog. „Verlegenheitswahl“ in der plötzlichen Haftsituation nicht unter vereinfachten Voraussetzungen zulassen.
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Prof. Dr. Matthias Jahn ist seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität.
Zur Rechtswirklichkeit der Pflichtverteidigerbestellung
Eine Untersuchung zur Praxis der Beiordnung durch den Strafrichter nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in der Bundesrepublik Deutschland
De Gruyter, Berlin, 2014
320 Seiten, gebunden, 149,95 Euro
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