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Aktuelle Informationen zur Inzidenzentwicklung in Frankfurt und an der Goethe-Universität

In Frankfurt sind die Inzidenzzahlen seit dem 18. Mai unter die entscheidende Schwelle von 100 gefallen und an mindestens fünf Werktagen hintereinander unterhalb dieser Schwelle geblieben. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz greifen frühestens am siebten Tag – an der Goethe-Uni mit Wirkung ab 27. Mai.2021 – entsprechende weitere Lockerungen für den universitären Betriebsablauf. Die wichtigste Änderung: Die Geltung des Bundesinfektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) wird außer Kraft gesetzt. Es gelten ab sofort ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV), Stufe 1. Somit tritt auch die mit einem Inzidenzwerte oberhalb von 100 wirksame gewordene nächtliche Ausgangssperre wieder außer Kraft.

Die bisher geltenden Gebäudeschließzeiten können daher aufgehoben werden. Ab dem 27.5. ist es daher möglich, Einrichtungen der Goethe-Universität – wie z.B. die Uni-Bibliothek – wieder zu den vorher gültigen Öffnungszeiten zu nutzen.

Auf die Organisation des Lehrbetriebs hat die Unterschreitung der 100er-Inzidenz zunächst keine Auswirkungen. Solche Auswirkungen ergeben sich erst bei Erreichen der Stufe 2 (vgl. weitere Auslegungshinweise). Bitte beachten Sie: Die Abstands- und Hygienevorschriften gelten jedoch weiter uneingeschränkt und müssen an den Standorten der Goethe-Universität strikt eingehalten werden!

Auslegungshinweise bei weiter sinkender Inzidenz

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach dem Außerkrafttreten der Maßnahmen nach § 28b Abs. 1 IfSG die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Tagen oder den Schwellenwert von 50 an weiteren fünf aufeinanderfolgenden Tagen, so gelten die Regelungen der Stufe 2 der CoKoBeV ab dem nächsten Tag (§ 6b).

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