Studie im Auftrag der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Goethe-Universität zeigt große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Goethe-Universität hat heute (am 11.03.2026) eine neue Studie zur islamischen Gefängnisseelsorge in Deutschland veröffentlicht. Autorin ist die Religionswissenschaftlerin Dr. Sarah Jadwiga Jahn. Sie zeichnet die Entwicklungen und Diskussionen zum Thema nach, legt den Stand der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern dar und formuliert Handlungsempfehlungen für bislang ungelöste Herausforderungen.

Die von der AIWG in Auftrag gegebene Studie zur Gefängnisseelsorge knüpft an die Ergebnisse der Deutschen Islam Konferenz an, die 2017 grundlegende Empfehlungen zur Seelsorge in Justizvollzugsanstalten formuliert hatte, eine davon war die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. Seitdem ist die seelsorgerische Betreuung für Muslime auf Landesebene deutlich ausgebaut worden. Wie die AIWG-Expertise mit dem Titel „Islamische Gefängnisseelsorge in Deutschland. Strukturelle Grundlagen und Modelle im Justizvollzug der Bundesländer“ zeigt, gibt es allerdings eine große Bandbreite im Angebot: Diese reicht vom Einsatz Ehrenamtlicher bis hin zu Vereinbarungen zwischen einzelnen Justizvollzugsanstalten und islamischen Gemeinden oder Vereinen. Während beispielsweise Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie das Saarland keine islamische Gefängnisseelsorge vorhalten, haben andere Bundesländer Übergangsmodelle entwickelt oder arbeiten auf Grundlage von Modellprojekten. Manche Bundesländer bieten islamische Seelsorge regulär an. Der deutsche Justizvollzug hat das erklärte Ziel, zur Resozialisierung von Inhaftierten beizutragen; insofern kann islamische Seelsorge als Bestandteil ganzheitlicher Rehabilitationsmaßnahmen für jene muslimischen Gefangenen einen unterstützenden Beitrag leisten, die religiöse Angebote annehmen, und dadurch potenziell positive gesellschaftliche Effekte begünstigen.
Trotz positiver Entwicklungen auf diesem Gebiet bestehen weiterhin ungelöste Herausforderungen, die einem flächendeckenden Ausbau des seelsorgerischen Angebots für Musliminnen und Muslime entgegenstehen. So wäre eine klare Abgrenzung der islamischen Gefängnisseelsorge von Extremismusprävention und Deradikalisierung erforderlich, außerdem müsste ein Zeugnisverweigerungsrecht erarbeitet werden, das islamische Seelsorgerinnen und Seelsorger mit christlichen rechtlich gleichstellt und sie in ihrer Tätigkeit schützt. Die Studie gibt Impulse und Beispiele dafür, wie Mindeststandards sowohl in der Aus- und Weiterbildung bundesweit gesichert und angeglichen werden können als auch für die genauere Definition der Aufgaben von Seelsorge in Justizvollzugsanstalten. Wie eine dauerhafte Finanzierung durch die Haushaltsmittel der Länder sichergestellt werden kann, ist noch offen.
Prof. Dr. Bekim Agai, Direktor der AIWG, über die Ergebnisse der Expertise:
„An den Zentren für islamisch-theologische Studien in Tübingen und Osnabrück bestehen etablierte Ausbildungsstrukturen für die islamische Seelsorge. Gleichzeitig gibt es in der Praxis noch kein klar definiertes Berufsbild und kaum verlässliche Beschäftigungsperspektiven. Solche müssten jedoch für Absolventinnen und Absolventen gegeben sein, damit sie mit ihrer Qualifikation für eine qualitätsgesicherte seelsorgerische Praxis einen Einstieg in den anspruchsvollen Beruf finden können.“
Die AIWG-Expertise „Islamische Gefängnisseelsorge in Deutschland. Strukturelle Grundlagen und Modelle im Justizvollzug der Bundesländer“ kann auf der AIWG-Homepage kostenfrei heruntergeladen werden unter: AIWG-Expertisen – AIWG – Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft
Über die Autorin
Dr. Sarah Jadwiga Jahn forscht als Religions- und Organisationswissenschaftlerin zur Wahrnehmung und zum Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt in öffentlichen Einrichtungen (Polizei, Strafvollzug und kommunale Verwaltung). Seit 2018 ist Jahn hauptamtliche Dozentin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW). Jahn wurde an der Universität Leipzig in Religionswissenschaft und Soziologie zur positiven Religionsfreiheit im Strafvollzug promoviert. Seit 2012 publiziert sie zum Umgang mit religiöser Vielfalt im Strafvollzug.





