Keine Überraschungen bei der Senatswahl 2016/17 an der Goethe-Universität: Die Sitzverteilung im Senat, zentrales Gremium der Universität und Vertretung aller Statusgruppen, entspricht laut vorläufigem Wahlergebnis der Senatswahl 2014/15. Aufgerufen zur Wahl waren Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Studierenden sowie die Administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt ist in allen Statusgruppen ein leichter Rückgang bei der Wahlbeteiligung zu verzeichnen.
In der Wählergruppe I waren 574 Professoren wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 73,87 Prozent (2014/15: 75,04 %). Drei Sitze konnten jeweils die Listen UNIVERSITAS und RATIO gewinnen. LH, Liste Hochschulentwicklung kommt auf zwei Sitze, die Demokratische Liste auf einen Sitz.
In der Wählergruppe II der Wissenschaftlichen Mitarbeiter gaben von 3765 Wahlberechtigten 896 ihre Stimme ab. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 23,8 Prozent (2014/15: 25,6%). Wie bisher sind die UNABHÄNGIGE Liste, GEW/verdi und die DEMOKRATISCHE INITIATIVE jeweils mit einem Sitz im Senat vertreten.
Gremien-Wahlen: Universitäre Entscheidungsprozesse im Wandel
In der Wählergruppe III – Studierende waren 46.963 zur Wahl aufgerufen, 5216 gaben ihre Stimme ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 11,11 Prozent (2014/15: 12,85 %). Jeweils mit einem Sitz im Senat vertreten sind wieder Bündnis 90/Die Grünen Hochschulgruppe, Jusos und attac für eine demokratische Uni sowie der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)/Liberale Hochschulgruppe (LHG).
Von den 2036 Wahlberechtigten der Wählergruppe IV – Administrativ-technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gaben 797 ihre Stimme ab (39,15 %, 2014/15: 38,2%). Die „Freie Liste“ und Senatsliste verdi sind wie bisher jeweils mit einem Sitz im Senat vertreten.
Der Senat, das „Parlament“ der Universität, ist das zentrale Gremium und Vertretung aller Statusgruppen. Ihm gehören neun Professoren, drei wissenschaftliche Mitarbeiter, drei Studierende und zwei administrativ-technische Mitarbeiter an. Die Mitglieder des Präsidiums gehören dem Senat mit beratender Stimme an. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat den Vorsitz im Senat. Das Recht zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen des Senats haben die Dekaninnen und Dekane, der Vorsitzende des Hochschulrats, die Vorsitzenden des AStA, der Vorsitzende des Stiftungskuratoriums, die Frauenbeauftragte, die Vorsitzende des Personalrats und die Vertreterin der Schwerbehinderten.
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