Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Wahlvorstand in seiner konstituierenden Sitzung vom 14.10.2020 für eine Verschiebung der universitären Gremienwahl im WS 2020/2021 ausgesprochen. Dieser Entscheidung haben sich das Präsidium in seiner Sitzung am 06.11.2020 und der Senat in seiner Sitzung am 18.11.2020 angeschlossen.
Die Verschiebung betrifft die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten der Wählergruppen der Professor*innen, der wissenschaftlichen Mitglieder, der administrativ-technischen Mitarbeiter*innen und der Studierenden.
Die Amtszeit der Mitglieder der Kollegialgremien (Senat und Fachbereichsräte) verlängert sich gemäß § 2 Abs. 5 der Wahlordnung bis zur Konstituierung der Kollegialgremien im Sommersemester 2021. Dies hat zur Folge, dass sie bis zur Neuwahl im Amt bleiben. Sollten einzelne Mitglieder das Amt nicht mehr ausüben können, können sie zurücktreten, und die Stellvertretung rückt nach.
Über die Verschiebung der studentischen Gremienwahlen zum Studierendenparlament, zu den Fachschaftsräten und zum Rat des L-Netzes wird eine gesonderte Veröffentlichung seitens der für diese Wahlen eigenständig zuständigen Studierendenschaft erfolgen.