Wahrscheinlich gibt es wenige Mitarbeiter, deren Tätigkeit so oft und so deutlich unterschätzt wird wie die von Claudia Böhm, der Vertrauensfrau der Schwerbehindertenvertretung der Angestellten der Goethe-Universität. Immer wieder begegnet ihr die Auffassung »Die Frau Böhm bietet ein bisschen Sozialberatung an, da können die Schwerbehinderten hingehen, wenn sie ›Rücken haben‹, oder wenn sie sich den Ärger mit dem Chef mal von der Seele reden müssen.« Natürlich ist Böhm gelegentlich als Sozialarbeiterin tätig. Manchmal auch als Psychotherapeutin. Aber genauso braucht sie etwas vom medizinischen Fachwissen einer Ärztin, von den juristischen Kenntnissen einer Rechtsanwältin, von der architektonischen Kompetenz einer Bauingenieurin, von der vermittelnden und Streit schlichtenden Fähigkeit einer Mediatorin.
Über dieses breite Wissen verfügte sie natürlich noch nicht, als sie Anfang 2015 ihr Amt antrat. Weil sie selbst schwer erkrankt war, hatte sich Böhm Ende 2013 ihrerseits an die damalige Vertrauensfrau gewandt. Und die fragte sie am Ende des Gesprächs: »Wollen Sie nicht meine Nachfolgerin werden?« Daraufhin begann Böhm, das Sozialgesetzbuch (SGB) IX zu lesen, in dem die Gesetze zur »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen« zusammengefasst sind – sie wollte wissen, was da möglicherweise auf sie zukommen würde und fing Feuer: »Ich fand das Thema unglaublich spannend.«
Ein Jahr später wählte die Vollversammlung der rund 300 schwerbehinderten Beschäftigten der Goethe-Universität Böhm zur Vertrauensfrau. Sie wurde, während sie sich selbst noch in der beruflichen Wiedereingliederung befand, ins kalte Wasser geworfen: Einen Monat, nachdem ihre Vorgängerin in Rente gegangen war, trat Böhm ihr Amt an, »dabei hatte ich von Tuten und Blasen keine Ahnung und erhielt auch keine Einarbeitung. « Starthilfe bekam sie auf Fortbildungen und durch den Austausch mit anderen Schwerbehinderten-Vertrauensleuten, und beides stellt auch heute noch eine wichtige Stütze ihrer Arbeit dar, ebenso wie der Kontakt zu Vertretern hessischer Ministerien.
Scheu im Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern
Die Arbeit, für die sie zu 100 Prozent von ihrer ursprünglichen Tätigkeit als Sekretärin freigestellt ist, besteht zu einem großen Teil aus Vor- und Einstellungsgesprächen. Denn dort muss sie gemäß SGB IX immer dann hinzugezogen werden, wenn sich ein Bewerber oder eine Bewerberin dafür entschieden hat, den eigenen Schwerbehinderten-Status in der Bewerbung anzugeben. Und auch hier trifft sie häufig auf Unkenntnis: »Viele Arbeitgeber denken, diese Vorschrift könnten sie eher lax handhaben. Sie schrecken vor Einstellungsgesprächen mit schwerbehinderten Bewerbern zurück, weil sie nicht wissen, wie sie sich da verhalten sollen. Manche glauben sogar, schwerbehinderte Bewerber hätten in einem Auswahlverfahren gegenüber nicht behinderten Bewerbern ohnehin keine Chance und bräuchten daher auch nicht zum Gespräch eingeladen werden.« Dann gibt Böhm ihnen den Ratschlag: »Laden Sie den schwerbehinderten Bewerber doch einfach zum Gespräch ein, dann sehen Sie ja, ob er Ihre Anforderungen erfüllt.«
Mit einer anderen Art von Unkenntnis wird sie konfrontiert, wenn sie – auch das gehört zu ihren Aufgaben – mithilfe des Leitfadens »Baupläne lesen und verstehen« Bauzeichnungen betrachtet. Wenn sie Baustellen der Goethe-Universität inspiziert und wenn sie mit der Architektin zusammenarbeitet, die in der Abteilung »Planen und Bauen« des Immobilienmanagements für Behindertenfragen zuständig ist. »Viele Bauherren übergehen die Vorschriften der Norm DIN 18040«, gibt Böhm zu bedenken, »und nicht alle Architekten kümmern sich darum, falls die DIN- 18040-Vorschriften ihren Vorstellungen von Schönheit und Funktionalität des Gebäudes zuwiderlaufen.« Das Bauen gemäß DIN 18040 stellt sicher, dass Neubauten barrierefrei errichtet werden. Zum Beispiel müssen sich neben Drehtüren immer auch normale Türen befinden, die breit genug für einen Rollstuhl sind und mithilfe eines Kippschalters geöffnet werden können. Entlang einer Treppe muss sich ein durchgehender Handlauf befinden, und die erste und die letzte Stufe der Treppe müssen deutlich markiert sein.
Unterstützung für eine selbstbestimmte Lebensweise
Einstellungsverfahren und Bauprojekte prägen das Amt der Vertrauensfrau für die schwerbehinderten Beschäftigten an der Goethe-Universität, in dem sie von vier Stellvertretern unterstützt wird; diese sind allerdings im Gegensatz zu Böhm nur zum Teil freigestellt und können die Aufgaben nur wahrnehmen, wenn diese sich mit ihrer normalen Tätigkeit vereinbaren lassen. Auch die beratende Teilnahme an Gremien wie etwa dem Senat, dem Inklusionsreferat und dem Arbeitsschutzausschuss haben ihren festen Platz auf der Agenda der Schwerbehindertenvertretung. Absolute Priorität hat für Böhm allerdings etwas ganz anderes: Als Vertrauensfrau trägt sie dazu bei, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität ihren Beruf ausüben und somit selbstbestimmt leben können. Dazu bemüht sich Böhm, den schwerbehinderten Beschäftigten die Unterstützung zu geben, die diese bei ihr suchen.
Manchmal sind das vergleichsweise simple Dinge, wie etwa die Anschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches für einen Mitarbeiter mit orthopädischen Problemen oder eines Headsets für eine Kollegin, die wegen Armproblemen nicht mehr telefonieren kann. Oder ein Kollege braucht Unterstützung, weil er einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung (GdB) beantragen muss. Das können aber auch die verschiedensten Konflikte zwischen dem schwerbehinderten Beschäftigten und Vorgesetzten oder Kollegen sein. Dann sucht Böhm die Betroffenen am Arbeitsplatz auf beziehungsweise begleitet sie zum Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. Sie bemüht sich, die Konfliktparteien ins Gespräch zu bringen und muss dann oft erst einmal heraushören, wo das eigentliche Problem liegt. »Manchmal kann beispielsweise ein Arbeitnehmer nach seiner Erkrankung die Vorgaben des Chefs nicht mehr ohne weiteres erfüllen, oder es gibt Probleme mit den Kollegen. Der Vorgesetzte erkennt dann durch meine Vermittlung, dass dahinter weder Nachlässigkeit noch böser Wille des Arbeitnehmers stecken«, schildert Böhm.
Sie kann in Konflikten immer nur versuchen, mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Manchmal warten dabei frustrierende Momente auf sie. Situationen, in denen sie helfen möchte und es doch nicht kann. So etwa, wenn eine befristete Stelle ausläuft oder wenn ein Arbeitnehmer bestimmten Belastungen einfach nicht mehr gewachsen ist. Aber genauso erlebt Böhm glückliche Momente, wenn eine Auseinandersetzung mit den frohen Gesichtern beider Konfliktparteien endet. »Das macht mich stolz und glücklich«, lächelt sie. »Ich habe in meinem eigenen Studium an der Goethe-Universität viele glückliche Momente erlebt, und in solchen Augenblicken spüre ich, dass sich ein Kreis schließt und dass ich etwas von meinem Glück zurückgeben kann.«
[Autorin: Stefanie Hense]