Diese Einigung ist für die Hochschulen keine Lösung: Die Bundesländer und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich auf einen Rahmenvertrag verständigt, der ab Januar 2017 die Vergütung der digitalen Bereitstellung urheberrechtsgeschützter Werke in der Lehre betrifft. Die bisherige Pauschalzahlung durch die Länder würde demnach abgelöst durch ein Modell, bei dem jede verwendete Quelle einzeln vergütet werden muss. Der überwiegende Teil der deutschen Hochschulen hat bereits erklärt, dass sie dem Rahmenvertrag nicht beitreten werden, und es ist damit zu rechnen, dass auch die Hochschulen, die sich bislang noch nicht geäußert haben, ebenso entscheiden werden.
Professor Enrico Schleiff, der als Vizepräsident für die Akademische Infrastruktur zuständig ist, äußert sich im Interview zu den Streitfragen.
GoetheSpektrum: Wieso steht auf einmal das Urheberrecht in der Lehre so im Fokus? Geht es um eine Gesetzesänderung?
Prof. Enrico Schleiff: Es geht um den Paragraf 52a Urheberrecht. Nach dieser Regelung ist es erlaubt, zum Beispiel in Online-Kursen in einem begrenzten Umfang auch Quellen fremder Autoren hochzuladen und den Studierenden zur Verfügung zu stellen. Zum Zwecke der Lehre darf man dies unter bestimmten Rahmenbedingungen. Eine davon ist, dass die Verwendung dann auch vergütet wird. Damit sind wir am Kern des Problems. Die Zahlungen gehen an die Verwertungsgesellschaft Wort. Das ist die Organisation, die die Rechte der Autoren und Autorinnen und der Verlage wahrnimmt. Anders gesagt – es geht nicht um das Gesetz, sondern letztlich um Geld.
Wieso wollen die Universitäten nicht an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen?
Die Universitäten wollen durchaus zahlen, denn auch aus Universitätssicht ist es selbstverständlich, dass Autoren eine Vergütung erhalten, wenn man ihre Werke verwendet. Das Problem ist die Art und Weise, wie gezahlt werden soll. Bislang war es so, dass die Länder in jedem Jahr eine Pauschale gezahlt haben. Jetzt aber verlangt die Verwertungsgesellschaft Wort, dass anstelle einer Pauschale zunächst jedes einzelne Werk gemeldet werden muss, und auf dieser Basis wird dann die zu zahlende Vergütung berechnet. Diese Einzelfallmeldung ist aber ungeheuer aufwendig für diejenigen, die die Kurse bauen, denn es muss vorher jeweils recherchiert werden, ob das Werk überhaupt meldepflichtig ist. Zusätzlich müsste die Universität in Schulungen und Support in dieser Sache investieren und auch noch in der Verwaltung dafür sorgen, dass getrennt nach Fachbereichen abgerechnet werden kann. Für das, was am Ende dabei rauskommt, ist der zeitliche und finanzielle Aufwand unverhältnismäßig. Über Technik kann man hier auch nicht viel auffangen, denn die wesentliche Arbeit ist die Recherche.
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Aktuelle Information zu Originaltexten, die Studierenden digital zur Verfügung gestellt werden (§ 52a UrhG). Artikel hier im Webmagazin lesen »
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Die Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort haben sich jetzt leider auf einen Rahmenvertrag geeinigt, der genau diese Einzelfallmeldung vorsieht, in der Erwartung, dass die Hochschulen diesen Vertrag auch unterschreiben. Die Hochschulen wollen aber wieder zu einer Pauschalzahlung zurückkehren.
Und wie geht es jetzt weiter?
Die Goethe-Universität kann den Rahmenvertrag in der vorliegenden Fassung nicht unterschreiben. Da aber eine Textnutzung nach Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes vergütet werden muss (ansonsten darf man Originalliteratur nicht digital zum Download bereitstellen), müsste sich die Lehrkraft für jede einzelne Quelle eigenständig an die Verwertungsgesellschaft Wort wenden. Wenn diese Meldung und die daran geknüpfte Vergütung nicht erfolgt, darf die Originalliteratur nicht mehr digital an Studierende weitergegeben werden. Und diese Situation tritt am 1. Januar 2017 ein. Es gibt vieles, was nicht von dieser Regelung betroffen ist – Vorlesungsaufzeichnungen, eigene Skripte der Lehrkraft (auch wenn dieses zulässige Zitate anderer Autoren enthält), publizierte Texte der Lehrkraft (sofern der Verlag eine solche Nutzung gestattet), Bilder, Verlinkungen auf die über die Bibliotheken online bereitgestellten Texte und Literaturwerke. Was wegfallen muss, sind Zeitschriftenartikel oder Buchauszüge, die hochgeladen und zum Download zur Verfügung gestellt wurden.
Gibt es noch die Chance, dies abzuwenden?
Die gibt es in der Tat. Letztlich sind ja beide Seiten, die Hochschulen und die Verwertungsgesellschaft Wort, an einer fairen Vergütung interessiert. Wenn man sich gemeinsam an den Verhandlungstisch setzt, könnte man gemeinsam wieder eine Pauschale aushandeln, die allen Interessen entgegenkommt.
Das Interview führte PD Dr. Jeannette Schmid, Referentin für Informations- und Infrastrukturmanagement an der Goethe-Universität.
Dieses Interview erscheint in der nächsten Ausgabe des GoetheSpektrum (4-2016), der Mitarbeiterzeitung der Goethe-Universität.