„Working, Yet Poor“ / Projekt unter Beteiligung der Goethe-Uni erhält Förderung über 3,2 Millionen Euro

Prof. Bernd Waas, Arbeitsrechtler an der Goethe-Universität, leitet das Frankfurter Teilprojekt des Horizont 2020-Vorhabens „Working, yet poor“.

Das europäische Forschungsprojekt „Working, Yet Poor“ (WorkYP) erhält im Rahmen des EU-Programms Horizont 2020 Fördermittel in Höhe von 3,2 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre. Untersucht werden die sozialen und rechtlichen Gründe dafür, dass immer mehr EU-Bürger trotz Erwerbstätigkeit armutsgefährdet sind. Ein Teilprojekt leitet Jura-Professor Bernd Waas von der Goethe-Universität.

Fast zehn Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung der EU waren 2017 von Armut bedroht, das entspricht etwa 20,5 Millionen EU-Bürgern. Außer den negativen Folgen für den Einzelnen wie soziale Ausgrenzung und mangelnde Teilhabe gefährdet Armut trotz Erwerbstätigkeit auch ein wesentliches Merkmal der EU-Staatsbürgerschaft: den Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben. Bevor dagegen staatliche Maßnahmen ergriffen werden können, müssen zunächst die Ursachen verstanden werden. Dazu will das WorkYP-Projekt beitragen.

„Die Länder ergreifen bestimmte Maßnahmen, um Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern. Aber es gibt keinen festgelegten Ansatz zur Verringerung oder Beseitigung. Die EU-Mitgliedstaaten benötigen – individuell und gemeinschaftlich – ein besseres Verständnis des Problems, ein Verständnis, das auf sachbezogenen Daten beruht und es ihnen ermöglicht, das Problem zu kontrollieren und erfolgreich dagegen vorzugehen“, sagt Luca Ratti, Koordinator des WorkYP-Projektes und Associate Professor für Europarecht und vergleichendes Arbeitsrecht an der Universität Luxemburg.

Die Verteilung der Armut trotz Erwerbstätigkeit fällt in Europa sehr unterschiedlich aus, was auf unterschiedliche soziale und rechtliche Systeme oder Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zurückzuführen ist. Waren in Luxemburg im Jahr 2018 13,4% der erwerbstätigen Bevölkerung von Armut bedroht, waren es in Belgien im gleichen Zeitraum nur 5,2%. Die Gründe für diese Unterschiede wurden noch nicht ausreichend untersucht. Im Rahmen des WorkYP-Projekts werden nun sieben repräsentative Länder mit unterschiedlichen Sozial- und Rechtssystemen (Luxemburg, Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande, Polen und Schweden) analysiert, um Best-Practice-Lösungen zur Bekämpfung der Armut trotz Erwerbstätigkeit in allen Systemen vorzuschlagen. „Mit dieser Studie wollen wir die EU-Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes dabei unterstützen, ihre Politik und ihre regulatorischen Maßnahmen gezielter einzusetzen“, erklärt Ratti.

Im Rahmen des WorkYP-Projekts wurden Personengruppen ermittelt, bei denen ein höheres Risiko für Armut trotz Erwerbstätigkeit besteht und auf die sich die Analyse konzentrieren wird. Hierzu zählen Niedriglohnarbeiter, Selbständige, Personen mit befristeten oder flexiblen Arbeitsverträgen sowie Gelegenheitsarbeiter oder „Null-Stunden-Arbeiter“. Da Frauen häufiger in Niedriglohnberufen beschäftigt sind oder mit ungleichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen haben, werden bei der Untersuchung die Zusammensetzung der Haushalte und das Einkommen berücksichtigt.

Luca Ratti wird von Luxemburg aus ein multinationales und interdisziplinäres Team leiten unter Beteiligung von acht europäischen Universitäten (Frankfurt, Bologna, Leuven, Rotterdam, Tilburg, Danzig und Lund) sowie drei in Europa tätigen Institutionen für soziale Rechte.

Im Rahmen des Projekts wird die Goethe-Universität eine wichtige Rolle innehaben. Zum einen wird sie die Projektführung für den Bereich übernehmen, welcher der Betrachtung der Arbeitnehmer mit atypischen Arbeitsverträgen gewidmet ist. Zum anderen wird sie die Arbeit der Experten bei der vergleichenden Analyse der verschiedenen Modelle zur Bekämpfung der Armut am Arbeitsplatz und der Systeme zur Gewährung eines Mindestlebensstandards und eines Mindestkatalogs an sozialen Rechten koordinieren. Insgesamt fließen an die Goethe-Universität 320.000 Euro aus den Projektmitteln. Professor Waas, der bereits das arbeitsrechtliche Expertennetzwerk der Europäischen Kommission leitet und auch die Arbeiten an einem sogenannten Restatement des Arbeitsrechts in Europa koordiniert, freut sich auf die zusätzliche Aufgabe: „Die Tage werden etwas länger, aber es wird sich lohnen“, sagt er. „Gerade im Zusammenhang mit der rasanten Digitalisierung der Arbeitswelt und dem Entstehen ganz neuer Beschäftigungsformen stellen sich zahlreiche Probleme, auf die dringend Antworten gefunden werden müssen“.

„Ich freue mich, dass die Goethe-Universität bei einem so wichtigen europäischen Forschungsprojekt mit an Bord ist. Für die Zukunft Europas sind menschenwürdige Arbeits- und Lebensverhältnisse in allen Ländern der Gemeinschaft von elementarer Bedeutung“, sagt Prof. Simone Fulda, als Vizepräsidentin der Goethe-Universität zuständig für den Bereich Forschung.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, das 2014 ins Leben gerufen wurde und Kooperationsprojekte in Forschung und Innovation fördert. Teilnahmeberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen. Horizont 2020 finanziert jährlich 6.000 Projekte. Luxemburgische Einrichtungen haben bereits rund 40 Millionen Euro für mehr als 120 Projekte erhalten.

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