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Umgang mit gefälschten Impf- und Test-Zertifikaten

Der Zugang zu Gebäuden der Goethe-Universität ist für Studierende gegenwärtig nur im 3G-Modus möglich. Der Status wird an den Gebäudeeingängen kontrolliert, d.h. es haben nur Studierende Zugang, die am Eingang ihren Status entweder mit dem Haussymbol auf der Goethe Card, einem elektronischen oder Impfausweis oder einem entsprechenden Testzertifikat dokumentieren können.

Versuche, sich mit gefälschten Impf- oder Test-Zertifikaten Zutritt zu Gebäuden zu verschaffen, ziehen strafrechtliche und/oder studienrechtliche Konsequenzen für die betreffende Studierenden nach sich. Personen, die einen solchen Täuschungsversuch begehen, machen sich eines schwerwiegenden Verstoßes gegen das Hausrecht schuldig. Sollten gefälschte Zertifikate bei Kontrollen entdeckt werden, droht den Betreffenden ein förmliches studienrechtliches Verfahren mit Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation (§65 HessHG), Strafanzeige sowie ein sofortiger Verweis aus den Gebäuden.

Parallel dazu steht das Präsidium der Goethe-Universität mit den Polizeibehörden in enger Abstimmung, um Urkundenfälschungen auch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Wir bitten daher Studierende, die von entsprechenden z.B. im Internet und den Social Media kursierenden Angeboten erfahren, diese dem universitären Krisenstab zu melden (krisenstab@uni-frankfurt.de). Vielen Dank für Ihre Kooperation! Die Pandemie kann nur besiegt werden, wenn sich alle an die geltenden Regeln halten.

+++ Corona-Pandemie: Informationen zu Studium, Lehre, Forschung und für Mitarbeitende +++

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