Wenn der Rosenkranz zur Tarnung dient

Zum Umgang mit konfessioneller Differenz in der Frühen Neuzeit

Ein grundlegendes Dokument für das Verhältnis der Konfessionen zueinander: der Augsburger Religionsfriede von 1555.
Abbildung Augsburger Religionsfriede: Quelle (über Wikipedia): Propyläen

Religiöse Zugehörigkeit spielte in der Zeit nach der Reformation eine große Rolle im Heiligen Römischen Reich. Und das Spektrum der Konfessionen war groß. Doch trotz strenger Regeln und der Überzeugung, selbst dem einzig wahren Glauben anzuhängen, fand man vielerorts Wege für ein friedliches Zusammenleben.

Vielfalt, diversity, gehört zu den positiven Werten der modernen Gesellschaft. Ob Kaffeesorten oder Kulturangebot, ob Menschen oder Meinungen: Wir mögen es, wenn es vielfältig zugeht« – mit diesen Worten hat Birgit Emich, Professorin für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Goethe-Universität, 2014 einen Vortrag an der Universität Hamburg eröffnet. Mehr als zehn Jahre später gibt sie zu bedenken: »Der Umstand, dass die positive Haltung gegenüber Vielfalt und der Wunsch nach kulturübergreifendem Verständnis in den vergangenen zehn Jahren zunehmend unter Druck geraten ist, zeigt uns, dass es sich keineswegs um universelle und überzeitliche Ziele handelt.« Gerade als Historikerin steht Emich das klar vor Augen: »In der von mir untersuchten Epoche zwischen 1500 und 1800 war den meisten Europäerinnen und Europäern der Wunsch nach Verständigung sicher fremd, insbesondere in religiösen Dingen. Dennoch: Trotz der blutigen Konflikte, die schon allein unter den unterschiedlichen christlichen Konfessionen erwuchsen, gab es Räume des sozialen Umgangs. Ich würde sogar behaupten, dass das friedliche Mit- oder zumindest Nebeneinander überwog.« Wie haben es die Menschen damals geschafft, sich trotz gegenseitiger konfessioneller Ablehnung zu arrangieren? Was kennzeichnete den frühneuzeitlichen Umgang mit Vielfalt?

Konfliktreiche Konfessionsunterschiede

Ein Flugblatt, das den Papst, Luther und Calvin in Streit zeigt, »Geistlicher Raufhandel« heißt und das Klima der Zeit charakterisiert.
Abbildung: Kunstsammlungen der Veste Coburg

Diese Fragen lassen sich gut am Beispiel des Heiligen Römischen Reiches erörtern. Zwar war die religiöse Vielfalt in der Frühen Neuzeit hier deutlich geringer als im heutigen Europa: Die meisten Menschen in diesem riesigen, sich von Pommern bis nach Mailand erstreckenden Reich waren christlich. Jedoch erlangte der Umgang mit religiöser Differenz innerhalb des Christentums durch die Reformation von 1517 ein ­bislang ungekanntes Gewicht: Mit der lutherischen und wenig später der calvinistisch-reformierten Kirche sah sich der Katholizismus einer neuartigen und herausfordernden Konkurrenz gegenüber. Hinzu traten zahlreiche kleinere reformatorische Strömungen, die wiederum die sich institutionalisierenden Kirchen der Reformation infrage stellten. Zu den bekanntesten unter ihnen gehörten die Täufer. Statt auf

die Kindstaufe setzten sie auf die bewusste Annahme des christlichen Glaubens durch die Taufe im Erwachsenenalter.

Die durch die Reformation angestoßenen religiösen Dynamiken führten fast unmittelbar und in fast ganz Mitteleuropa zu blutigen Konflikten wie dem Bauernkrieg von 1524/25 oder dem Dreißigjährigen Krieg zwischen 1618 und 1648. »Dass die Reformation eine solche Sprengkraft entfaltete, hat natürlich eine Reihe von Ursachen, liegt aber auch in der Materie selbst: Religion war in der Frühen Neuzeit eine Frage von Richtig oder Falsch«, unterstreicht Emich. Wer dem falschen Glauben angehörte, lief Gefahr, der ewigen Verdammnis anheimzufallen – und gefährdete damit auch die Gemeinschaft als Ganze, sofern es ihm gelang, andere von seinem Glauben zu überzeugen. »Man konnte und durfte den Andersglaubenden also nicht verstehen«, so Emich.

Der Landesherr bestimmt über den Glauben?

Zu dieser umfassenden individuellen und sozialen Bedeutung von Glaubensfragen trat eine spezifische religionspolitische Entwicklung, die in der Forschung als Konfessionalisierung bezeichnet wird: Weltliche und kirchliche Obrigkeiten trieben Hand in Hand die Entstehung klar abgegrenzter christlicher Glaubensrichtungen – der Konfessionen – voran. Lutheraner, Calvinisten und Katholiken sollten sich nicht nur hinsichtlich ihrer Lehre unterscheiden, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Gottesdienste, ihrer Lebensführung und ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten institutionell-hierarchischen Struktur. Die Herrschenden zielten zudem auf konfessionell einheitliche Territorien ab, erläutert Emich: »Paradigmatisch hierfür ist eine Formulierung zum Kern des Augsburger Religionsfriedens von 1555, die viele aus dem Schulunterricht kennen: ›Cuius regio, eius religio‹«. Ihr gemäß sollte der Fürst die Konfession aller seiner Untertanen bestimmen. Wer sich dem Glauben des Landesherrn nicht beugen wollte und das Territorium nicht ver­lassen konnte, sah sich von nun an zumindest potenziell religiöser Verfolgung ausgesetzt.

»Damit hätte die Frage nach dem richtigen Umgang mit dem konfessionell Anderen ja eigentlich geklärt sein können, insofern sie sich in der Lebenswelt der Menschen nicht stellte.« Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass bereits der Augsburger Religionsfrieden inkonsequent war. So wurde den Reichsstädten von Anfang an die Mehrkonfessionalität zugestanden. Pragmatische Überlegungen zwangen die Fürsten zudem, das Prinzip der Einheitlichkeit von Territorium und Konfession mehr und mehr aufzugeben. Historikerin Emich: »Anders gewendet: Konfessionelles Nebeneinander wurde auf dem Papier weitestgehend verboten und durch die Lehre strikt abgelehnt, stellte das gesamte 16. und 17. Jahrhundert über aber eine Realität dar.« Die Menschen der Zeit standen also vor der Herausforderung, in einem widersprüchlichen und für konfessionelle Minderheiten auch gefährlichen Fahrwasser zu manövrieren.

Zwischen Glauben und Gehorsam

»Die erwartbarste Bewältigungsstrategie war wohl die der Verstellung. Sie war oft der einzige Ausweg für konfessionell Nichtgeduldete, sobald die Obrigkeit anfing, die Zügel anzuziehen«, sagt Emich. Dies tat 1534 beispielweise der »lutherische Musterstaat« Württemberg: Pfarrer hatten fortan all jene zu melden, die der Predigt und dem Abendmahl fern­blieben. Durch Befragungen sollten Abweichler ermittelt und auf den rechten Weg gebracht werden. Im schlimmsten Fall drohten Haftstrafen, Beschlagnahmungen, Landesverweise und, zumindest theoretisch, die Todesstrafe. Zahlreiche in Württemberg ansässige Täufer sahen ihre einzige Chance darin, sich nicht zu erkennen zu geben. Dies bedeutete oftmals eine Gratwanderung zwischen Gehorsam gegenüber den Obrigkeiten und dem persönlichen Glauben. Ein klassischer Mittelweg bestand darin, dem lutherischen Abendmahl fernzubleiben, hierfür aber einen unverfänglichen Grund wie Bett­lägerigkeit zu nennen.

Auf den ersten Blick hat Verstellung natürlich wenig mit religiösem Miteinander oder gar Verständigung zu tun. »Zwei Dinge finde ich hieran aber bemerkenswert«, sagt Emich: Zum einen setzte das Gelingen von Verstellung ein gewisses Entgegenkommen der anderen Seite voraus: Es setzte voraus, dass nicht jede Entschuldigung bis ins Detail überprüft wurde oder dass es des religiösen Sektierertums Unverdächtige gab, die eine solche Ausrede deckten. »Dass ein lutherischer Pfarrer darüber klagte, dass es in seinem Ort unmöglich sei, den Täufern bei­zukommen, da das gesamte Dorfgericht ihnen zugetan sei, zeigt, dass es diese konfessionsübergreifende Solidarität durchaus gab«, befindet die Historikerin. Zum anderen erlaubte die Lehre der Täufer in Notsituationen die Verstellung, ja sogar den Schein-Widerruf. »Die Dok­trin trug somit der Tatsache Rechnung, dass die Lebensrealität bisweilen eine gewisse Uneindeutigkeit, ein Operieren in Grauzonen notwendig machte. Genau diese Bereitschaft zur Uneindeutigkeit, zur Grauzone ist für mich der Schlüssel, der friedliches religiöses Miteinander in der Frühen Neuzeit möglich machte«, meint Birgit Emich.

AUF DEN PUNKT GEBRACHT

• Nach der Reformation war die religiöse Zugehörigkeit im Heiligen Römischen Reich von großer Bedeutung, was zu Konflikten wie dem Bauernkrieg und dem Dreißigjährigen Krieg führte. Der Glaube galt als Frage von »Richtig oder Falsch«, was zu tiefen religiösen Spannungen führte.

• Die Herrschenden forcierten die Konfessionalisierung, der Landesherr hatte das Recht, die religiöse Ausrichtung seiner Untertanen zu bestimmen. Das Prinzip »Cuius regio, eius religio« im Augsburger Religionsfrieden von 1555 konnte zur Verfolgung von religiösen Abweichlern führen.

• In vielen Fällen mussten sich Menschen in religiös homogenen Territorien verstellen, um Verfolgung zu entgehen. Täufer und andere Minderheiten hielten ihren Glauben oft geheim und passten ihr Verhalten an, um Konflikte zu vermeiden.

• Dennoch: Obwohl es keine echte religiöse Toleranz oder ein Verständnis für andere Glaubensrichtungen gab, kam es im Alltag zu Momenten der konfessionsübergreifenden Solidarität und Kooperationsbereitschaft.

Als Tarnung ein Rosenkranz

Selbstverständlich erforderte auch das Reisen ein Navigieren in den Grauzonen. Wer sich als Protestant in ein katholisches Gebiet begab, führte nicht selten zur Tarnung einen Rosenkranz mit sich. So soll sich auch der Protestant und Aufklärer Gotthold Ephraim Lessing auf Reisen bisweilen auf diese Weise getarnt haben.Besonders bemerkenswert ist, dass manche ­Reisende auch ohne Not an den Praktiken der anderen Konfession teilnahmen. Gut dokumentiert ist der Fall eines Elsässer Calvinisten, der in Italien katholische Pilgerstätten aufsuchte, ohne dass dies seine Selbstwahrnehmung als Reformierter beeinträchtigt hätte. »Vielleicht kann man das so verstehen, dass trotz aller obrigkeitlichen Bemühungen, feste Grenzen zu ziehen, diese für die Gläubigen nicht in allen Situationen die gleiche Relevanz hatten«, mutmaßt Emich: »War man in der Fremde, mag der entscheidende Punkt bisweilen gewesen sein, dass man unter anderen Christen war, auf deren religiöses Angebot man zurückgriff, wenn das eigentlich konfessionell passende gerade nicht verfügbar war.«

In anderen Situationen konnte ein sehr klares Bewusstsein für konfessionelle Differenz bestehen, die jedoch aufgrund anderer geteilter Überzeugungen in diesem Moment nicht als ausschlaggebend betrachtet wurde. In Emden beispielweise erkundigte sich 1560 eine reformierte Frau, ob sie nach Meinung des Kirchenrates auch dann am Abendmahl teilnehmen solle, wenn ihr katholischer Mann das verbiete. Der Kirchenrat unterstützte die Position der Frau, insofern er antwortete, sie solle Christus mehr gehorchen als ihrem Mann. Jedoch schränkte ein Zusatz diese scheinbare Aufforderung, zum Abendmahl zu kommen, wieder ein: Es wäre gut, so der Rat weiter, wenn ihr Mann ihrer Anwesenheit auch zustimmte. Täte er dies nicht, solle die Frau besser zu Hause bleiben. Offenbar hatten selbst für den Emdener Kirchenrat konfessionelle Interessen nicht so viel Gewicht wie die Hierarchie der Geschlechter. »Das mögen wir heute fragwürdig finden. Aber es ist wichtig«, unterstreicht Emich: »Auch in einer Gesellschaft, in der Religion einen solchen Stellenwert einnahm wie im Europa der Frühen Neuzeit, gab es andere Ordnungsmuster, die die Gemeinschaft ebenfalls zusammenhielten und als Brücke fungieren konnten.«

Täufer als Bürge für Neulutheraner

Kurios ist auch der Fall des mehrfach konvertierenden Emdener Bürgers Jan van Bellen: Um Aufnahme bei den Lutheranern zu erlangen, forderte er den Kirchenrat auf, sich bei seiner bisherigen Täufergemeinde über seinen Lebenswandel zu erkundigen – was der Kirchenrat auch tat. »Das heißt, der Kirchenrat erkannte selbst die konfessionell so fremdartigen Täufer als Autorität an, wenn es um die Entscheidung ging, ob jemand ein ›anständiger Mensch‹ war. Wir sind also mit der Annahme konfrontiert, dass es Grundwerte gibt, die man trotz religiöser Differenz teilt.«

Die Bereitschaft, sich selbst in Grauzonen zu bewegen oder auf das Gemeinsame scharfzu­stellen und das Trennende unbeleuchtet zu lassen, dürfe man jedoch nicht mit religiöser Toleranz oder gar religiösem Verständnis gleichsetzen, warnt die Wissenschaftlerin. Denn sobald sich Autoritäten einschalteten und auf die Befolgung der Regeln insistierten, habe sich immer wieder gezeigt, dass es in religiösen Dingen nur ein Richtig und Falsch gab. Ebenso wäre auch undenkbar gewesen, zu bekennen, man fände das Konfessionelle in bestimmten Bereichen »nicht so wichtig« oder sei religiös unentschieden. Und den schweren Stand aller Nichtchristinnen und -christen dürfe man natürlich erst recht nicht aus dem Blick verlieren.

Dennoch zeigen die Beispiele für Emich, dass es möglich war, mit Personen zu kooperieren, die man in ihrem Glauben nicht verstand – mithin nicht verstehen wollte. Diese Kooperation gelang, weil es andere gemeinsame Interessen und Werte sowie zumindest implizit von der strikten Regelfolge ausgeklammerte Bereiche gab. »Sich diese Möglichkeiten ins Gedächtnis zu rufen, finde ich angesichts zunehmender weltanschaulicher Gräben nicht wenig. Vor allen Dingen, wenn wir uns dabei auch die Fragilität dieses Manövrierens in den Grau­zonen bewusst machen«, findet Emich. Deshalb möchte sie noch besser verstehen, in welchen konkreten Situationen diese Bereitschaft zur Ambiguität schwand. Ein aktuell beantragtes Projekt zu konfessionellen Kipppunkten in der Frühen Neuzeit soll daher untersuchen, wann aus dem Nebeneinander blutiger Konflikt wurde und was außer obrigkeitlicher Insistenz auf Befolgung der Regeln dabei eine Rolle spielte.

Photo: Uwe Dettmar

Zur Person
Birgit Emich lehrt und forscht seit 2017 als Professorin für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Goethe-Universität und leitet unter anderem die DFG-Kolleg-Forschungsgruppe »Polyzentrik und Pluralität vormoderner Christentümer«. Die Historikerin beschäftigt sich insbesondere damit, wie in der Frühen Neuzeit religiöse Pluralität möglich war, obwohl unterschiedliche religiöse Gruppen exklusive Wahrheits­ansprüche erhoben und versuchten, diese rechtlich und machtpolitisch durchzusetzen.
emich@em.uni-frankfurt.de

Photo: Uwe Dettmar

Die Autorin
Louise Zbiranski ist Referentin für Wissenschaftstransfer und Kommunikation beim Forschungs­verbund »Dynamiken des Religiösen« und koordiniert die Arbeit der Wissenschaftsplattform »Schnittstelle Religion«.
l.zbiranski@em.uni-frankfurt.de

Zur gesamten Ausgabe von Forschung Frankfurt 1/2025: Sprache, wir verstehen uns!

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