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Aktuelles zu VG Wort / Nutzung der Digitalen Semesterapparate über den 30.09.2017 hinaus

11. August 2017: Aktuelle Information zu Originaltexten, die Studierenden digital zur Verfügung gestellt werden (§ 52a UrhG)

Im kommenden Wintersemester 17/18 kann wie bisher mit digitalen Texten in der Lehre gearbeitet werden.

Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft Wort haben sich darauf verständigt, den Aufschub für die Meldepflicht digitaler Quellen bis März 2018 zu verlängern. Damit entfällt die Notwendigkeit, alle nicht-lizensierten digital verfügbar gemachten Werke aus Online-Kursen zu entfernen.

Am 1.3.2018 wird das neue Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft treten. Es sieht Schrankenregelungen für die Verwendung digitaler Texte in der Lehre vor und soll für mehr Klarheit sorgen. Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft Wort nehmen nunmehr die Gespräche über eine neue vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Höhe der künftigen pauschalen Vergütung auf.

Weitere Informationen

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Vergangene Meldungen zur VG Wort Problematik

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