Aktuell läuft die Ausschreibung für den 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre 2020. Noch bis zum 30.04.2020 können Vorschläge von den Studierenden eingereicht werden. Wir suchen herausragende Lehrpersönlichkeiten. Für die Einreichung von Vorschlägen gelten folgende Bedingungen:
- Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden. Die Vorschläge müssen über die Fachschaften der Fachbereiche eingereicht werden.
- Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
- Es ist möglich, sowohl eine Professorin/einen Professor als auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzuschlagen.
- Voraussetzung ist, dass die/der Lehrende regelmäßig Lehrveranstaltungen anbieten, und zwar auch im Grundstudium und Pflichtcurriculum.
- Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können – in überarbeiteter und aktualisierter Form – erneut eingereicht werden.
Die/der Lehrende sollte sich durch folgende Punkte auszeichnen:
- nachhaltige/sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach.
- besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Fachwissen die Studierenden für das Fach begeistern, durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden oder fortlaufend weiterentwickelt werden.
- besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B. durch Erreichbarkeit für die Studierenden, durch die Betreuung von Prüfungskandidatinnen und –kandidaten oder durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des/der Lehrenden mit den Studierenden.
Die ausführliche Ausschreibung finden Sie hier.
Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 9. Juli 2020 statt.