Hochschulnachrichten: Aus dem DHV-Newsletter 10/2016

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) stellt jeden Monat in seinem Newsletter Nachrichten aus der Hochschulweltzusammen. Unter anderem ging es im Oktober um die folgenden Themen: 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat den ursprünglich für den 6./7. Oktober 2016 angesetzten Termin für eine Beschlussfassung zur Weiterentwicklung der Akkreditierung auf den 8. Dezember 2016 vertagt. Grundlegende Änderungen an der bisherigen Akkreditierungspraxis sind jedoch aller Voraussicht nach nicht zu erwarten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Genehmigungspraxis von Studiengängen im Februar als verfassungswidrig eingestuft hatte, war von Seiten der Wissenschaft vermehrt gefordert worden, die Qualitätssicherung von Studium und Lehre wieder in die Hände der Hochschulen zu legen. Die Kultusminister wollen dies offensichtlich nicht, sondern stattdessen das Rollenverhältnis zwischen Akkreditierungsagenturen und Akkreditierungsrat umkehren.

Erste FH mit Promotionsrecht: Die Hochschule Fulda bekommt das eigenständige Promotionsrecht für ihr Promotionszentrum Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität verliehen. Sie ist damit die erste Fachhochschule in Deutschland, die den Doktorgrad vergeben darf. Bisher war das allein Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen vorbehalten. Das Promotionsrecht für Fachhochschulen bleibt umstritten. Deutscher Hochschulverband und Universitätsleitungen hatten sich dagegen ausgesprochen und vor einer Nivellierung der Hochschularten gewarnt. Mehr Infos

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will Open Access als Standardmodell des wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland etablieren. Die Ergebnisse von Forschung, die mit Steuergeld gefördert wurde, sollen für die Allgemeinheit unentgeltlich verfügbar werden. Das geht aus der Open Access-Strategie hervor, die am 20. September 2016 vorgestellt wurde. Mehr Infos

Forschungsförderung von Bund und Ländern: Außeruniversitäre Einrichtungen profitieren überproportional. Bund und Länder haben nach Angaben der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz im Jahr 2014 mehr als 13 Milliarden Euro für die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung bereitgestellt (Steigerung um 5,6 Prozent gegenüber Vorjahr). Diese Mittel stammten zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern. Am stärksten profitierten die am Pakt für Forschung und Innovation beteiligten Wissenschaftsorganisationen, die zusammen rund 63 Prozent der gesamten Förderung erhielten.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat (WR) haben die Antragsvoraussetzungen, die Förderkriterien und den zeitlichen Ablauf für die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern veröffentlicht. Im künftigen Wettbewerb können die Universitäten nun als erstes bis zum 3. April 2017 Antragsskizzen für Exzellenzcluster einreichen. Diese werden von international besetzten Panels begutachtet, bevor das Expertengremium Ende September 2017 darüber entscheidet, welche Skizzen als Vollanträge in die Endausscheidung über die Exzellenzcluster gelangen. Die Entscheidung, welche bis zu 50 Vorhaben mit einem Umfang von je drei bis zehn Millionen Euro jährlich gefördert werden, erfolgt im September 2018. Anschließend geht das Verfahren in die nächste Phase: Universitäten oder Universitätsverbünde, die mindestens zwei bzw. drei Exzellenzcluster vorweisen, können im Dezember 2018 Anträge für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten abgeben. Über diese soll nach erfolgten Begutachtungen im Juli 2019 entschieden werden. Mehr Infos auf den Seiten der DFG und des Wissenschaftsrates   

Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben im März 2016 einen neuen Staatsvertrag für die Stiftung „hochschulstart.de“ beschlossen. Das berichtet das „DSW-Journal“. Ziel sei es, künftig möglichst alle Studienplätze mit Numerus clausus (NC) über das webbasierte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) zu vergeben. Dieses kommt bislang nur schleppend voran.

Neun deutsche Universitäten haben sich in den Top 100 des aktuellen „World University Ranking“ des britischen Magazins „Times Higher Education“ (THE) platziert. Beste deutsche Universität war die LMU München auf Rang 30, unter die ersten hundert gelangten zudem die Universität Heidelberg (43), die TU München (46), die HU Berlin (57), die FU Berlin (75), die RWTH Aachen (78), die TU Berlin (82) sowie die Universitäten Tübingen (89) und Freiburg (95).  Mehr Infos

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer schlägt die Einführung von Studienbeiträgen für Ausländer vor. „Diskutiert wird in den Haushaltsberatungen die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer, die zum Studieren nach Deutschland kommen“, bestätigte ein Ministeriumssprecher Presseberichten zufolge. Den Berichten zufolge plädiert Bauer auch dafür, bei einem Zweitstudium Beiträge zu erheben. Laut „Südwest Presse“ sollen diese sich auf 650 Euro pro Semester belaufen. Die Ministerin will durch die zusätzlichen Einnahmen die von ihr für den Landeshaushalt 2017 geforderten Einsparungen kompensieren. Ihre Pläne zur Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Bürger hat Theresia Bauer am 10. Oktober 2016 im Gespräch mit dem „Deutschlandfunk“ erläutert. Nachhörbar ist das Interview hier.

Vergütung urheberrechtlicher Ansprüche: Die Kultusministerkonferenz (KMK), der Bund und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) haben sich auf einen Rahmenvertrag für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für das öffentliche Zugänglichmachen von Schriftwerken für Lehre und Forschung verständigt. Bislang erfolgte diese durch Pauschalzahlungen der Länder an die VG WORT, die jedoch vor dem Bundesgerichtshof erwirkt hatte, dass jede einzelne Seite eines Vorlesungsskripts gemeldet und abgerechnet werden muss. Stellen Dozenten geschützte Schriften etwa in Semesterapparaten bereit, müssen sie diese ab dem 1. Januar 2017 einzeln auf einer Eingabeseite der VG Wort vermerken. Die Hochschulen rechnen anschließend mit der VG Wort ab. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) kritisierte das vereinbarte Verfahren als zu aufwändig, um flächendeckend umgesetzt zu werden. Mehr Infos auf den Seiten der KMK und der HRK.

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Die Langversionen der Meldungen sind nachzulesen im DHV-Newsletter 10/2016, außerdem weitere Themen:

  • Neue Marktkonzentration und hohe Kosten durch Open Access?
  • Hochschulleitungen in Sorge um Finanzen, Personal und Autonomie
  • 256.400 Euro Drittmittel je Universitätsprofessor
  • Frauenanteil steigt langsam
  • 196.200 Promovierende
  • So viele Hochschulabsolventen wie noch nie
  • Verbesserungsbedarf bei Pflichtpraktika im Studium
  • Lieber Erziehungswissenschaftlerin als Ingenieurin
  • Universität und Stiftung wehren sich gegen Kritik
  • Auszeichnung als „Recyclingpapierfreundlichste Hochschule 2016“
  • Weniger junge Wissenschaftler wollen an die Hochschule
  • Neuer AhD-Newsletter
  • Personalia

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