Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,
der bisherige Verlauf des Sommersemesters veranschaulicht uns, was mit viel Flexibilität, Engagement und gegenseitigem Verständnis möglich ist. Gleichwohl stehen viele von Ihnen angesichts der außergewöhnlichen Studienbedingungen, finanzieller Fragen, zur Verfügung stehender Arbeitsplätze, familiärer Verpflichtungen und ähnlichem vor Herausforderungen, die Ihnen Ihre Studiensituation aktuell erschweren. Wir werden im politischen Kontext weiterhin auf diese Schwierigkeiten und erforderliche Abhilfen hinweisen und an der Goethe-Universität – soweit es uns möglich ist – angemessene Regelungen und flexible Lösungen erarbeiten. Es zeigt sich, dass die virtuelle Lehre bei allen positiven Aspekten auch Nachteile mitbringt. Einige Veranstaltungsformate lassen sich praktisch nicht in die Ferne übertragen. Bei anderen fehlt der persönliche Kontakt und die Möglichkeit zum Austausch. Nicht zuletzt vermissen wir alle das universitäre Leben, die Begegnungen auf dem Campus, die informellen Kontakte und Gesprächsanlässe. Daher steht für uns die Rückkehr zu Präsenzlehre, sobald dies möglich sein wird, außer Frage – mit einer Beibehaltung virtueller Elemente dort, wo sie eine sinnvolle Unterstützung sind. Eine gemeinsame Erklärung zur Präsenzlehre an der Goethe-Universität von Senat, Präsidium und Dekaninnen und Dekanen finden Sie hier.
Die Rückkehr zur Präsenzlehre muss mit den nach vor bestehenden gesundheitlichen Risiken abgewogen werden. Daher hat die Wissenschaftsministerin gemeinsam mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der hessischen Hochschulen der virtuellen Lehre auch im Wintersemester den Vorrang eingeräumt. Die gemeinsame Positionierung ist hier veröffentlicht. Das bedeutet, dass die Lehrenden gebeten sind, ihre Lehrveranstaltungen auch für das kommende Semester in einem virtuellen Format zu planen. Wir tragen damit der aktuellen Einschätzung der Infektionsrisiken, gültigen Kontaktbeschränkungen und auch der Möglichkeit einer zweiten Infektionswelle Rechnung. Sollte sich die Situation entspannen – was wir alle hoffen –, werden wir auf gewohnte Formen der Präsenzlehre wechseln. Kleinere Präsenzveranstaltungen werden, so wie auch im Juli, möglich sein. Ebenso ermöglicht werden Laborpraktika, sportpraktische Übungen und Exkursionen – unter den bereits im Sommersemester angewandten Abstands- und Hygienevorkehrungen.
Es ist weiter landesweit verabredet, die Veranstaltungszeit im Wintersemester am 02. November beginnen zu lassen. Sofern zwingend erforderlich, können einzelne Lehrveranstaltungen für höhere Semester auch früher starten. Studienleistungen, die im Oktober erbracht werden, können auch noch dem Sommersemester 2020 zugerechnet werden. Entsprechend können auch Studierende, die sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, noch im Oktober Leistungen erbringen, ohne sich neu einschreiben zu müssen. Das Ende der Vorlesungszeit wird um eine Woche auf den 21. Februar verschoben. Die Fachbereiche können außerdem die 1. Kalenderwoche (4.-10.01.2021) für die Lehre nutzen. Mit dieser Regelung wird auf die Verschiebung der Bewerbungsverfahren, verspäteter Abiturprüfungen und auch auf zusätzlichen Zeitbedarf für Prüfungen und Präsenzveranstaltungen im Sommer reagiert. Die Fachbereiche sind gebeten, Sie bis zum 30.09. darüber zu informieren, in welchen Zeiträumen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden werden. Bitte beachten Sie, dass auch wenn am 15. Juni das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester freigeschaltet ist, viele Lehrende unter den aktuellen Gegebenheiten noch nicht alle Informationen eingetragen haben werden. Dies wird weitestgehend zum 30. Juli abgeschlossen sein.
Auch für die bevorstehenden Prüfungen des Sommersemesters steht Ihre Gesundheit für uns an oberster Stelle. Die Prüfungen sind so vorbereitet, dass Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Sollten Sie zu einer Risikogruppe gehören oder mit jemandem aus einer Risikogruppe im Haushalt leben, bzw. sollte Ihnen einen Teilnahme an der Prüfung aufgrund von Reisebeschränkungen nicht möglich sein, steht Ihnen ein Rücktritt von der Prüfung frei. Ob und inwieweit Äquivalenzleistungen möglich sind, besprechen Sie bitte direkt mit Ihren jeweiligen Lehrenden.
Seit dem 28.05. öffnen die Standorte der Bibliothek eingeschränkt als Lernorte im Rahmen eines Stufenplans. Die Arbeitsplätze sollen primär für Studierende zur Verfügung stehen, die Abschlussarbeiten und Hausarbeiten anfertigen, und sind über ein Online-Buchungssystem reservierbar. Weitere Standorte folgen und werden im Buchungssystem hinterlegt.
Die aktuellen Regelungen finden Sie, wie bereits bekannt, unter www.uni-frankfurt.de/corona-studierende. Ihre Fragen können Sie uns auch weiterhin über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse ssc@uni-frankfurt.de zusenden. Wir danken nochmals für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für die gemeinsame Bewältigung dieses Ausnahmesemesters!
Mit freundlichen Grüßen
Birgitta Wolff
Präsidentin der Goethe-Universität
Roger Erb
Vizepräsident für Studium und Lehre der Goethe-Universität