Liebe Studierende,
wie heute in meinem vorausgehenden Rundschreiben bereits angekündigt, möchte ich Sie jetzt noch über den Umgang mit anstehenden Prüfungen informieren. Das Präsidium der Goethe-Universität hat in Absprache mit den anderen hessischen Universitäten entschieden, alle Präsenzprüfungen mit Ausnahme von Staatsexamensprüfungen bis zunächst zum 20. April auszusetzen. Über die Möglichkeiten, neue Termine einzurichten, wird angesichts der Entwicklungen zu gegebener Zeit neu entschieden werden müssen. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.
Bei Haus- und Abschlussarbeiten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen – mit Ausnahme von Staatsexamensarbeiten – werden alle individuellen Abgabefristen um 21 Tage verlängert. Diese Fristsetzung gilt nicht für wissenschaftliche Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung bzw. des Staatsexamens. Bei Fragen hierzu bitte ich die Studierenden, sich an die entsprechenden Prüfungsämter zu wenden. Lehramtsstudierende können sich zur Beratung auch an die ABL wenden.
Die Ausleihe und Rückgabe in den Bibliotheken ist weiterhin möglich, die Lesesäle stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Bis Donnerstag bestehen in der RUW-Bibliothek noch Ausnahmeregelungen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat inzwischen mitgeteilt, dass BAföG-Geförderten keine förderungsrechtlichen Nachteile entstehen sollen. Eine Regelung zur Absage der Staatsexamensprüfungen ist zwischen den Ministerien in Abstimmung.
Alle sind sich zur Zeit einig, dass wir alles versuchen müssen, um „die Kurve zu glätten“. Helfen Sie uns dabei weiterhin!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Prof. Dr. Birgitta Wolff
Präsidentin