Auch Prominente haben Rechte

Fabian Meinecke, erhält für seine Dissertation über das Prominentenstrafrecht den Preis des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.
Fabian Meinecke

Fabian Meinecke erhält für seine Dissertation über das Prominentenstrafrecht den Preis des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.

Hoeneß, Zumwinkel, Wulff – diese Namen stehen nicht nur für eine große Bekanntheit beim deutschen Publikum, sondern auch für einen beträchtlichen Medienwirbel in Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aber wie weit dürfen die Medien gehen bei der Berichterstattung über eine prominente Person?

Wird das „öffentliche Interesse“ nicht zu Unrecht oft als Freibrief vorgeschoben? Mit diesen Fragen hat sich der Jurist Dr. Fabian Meinecke, der bei Prof. Dr. Matthias Jahn an der Goethe-Universität promoviert wurde, ausführlich befasst. Für seine Dissertation mit dem Titel „Prominentenstrafrecht – Funktionsträger aus Politik und Wirtschaft im Strafverfahren“ erhält er den erstmals verliehenen Preis des Verbandes „Deutsche Strafverteidiger e.V.“.

Vor Gericht sind alle Menschen gleich – sollte man meinen. Ist der Angeklagte jedoch ein „Promi“, muss er mit einem stark erhöhten Interesse der Medien rechnen, und mit dessen etwaigen Folgen. Denn in der Fachwelt ist es längst kein Geheimnis mehr, dass die ausgiebige Berichterstattung über bekannte Tatverdächtige insbesondere aus dem Wirtschaftsleben Auswirkungen auf das Strafverfahren hat, sei es in vorteilhafter oder in nachteiliger Form.

Gerechtfertigt wird die hohe Medienaufmerksamkeit durch das „öffentliche Interesse“ infolge der Bekanntheit der Person. Fabian Meinecke ist der Frage wissenschaftlich auf den Grund gegangen, inwiefern dieses Interesse tatsächlich die zum Teil ausufernde Berichterstattung rechtfertigt.

Unstrittig ist, dass die ausführlichen Berichte stark in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen eingreifen. Noch bevor ein Urteil gesprochen wurde, meint die Öffentlichkeit schon genau Bescheid zu wissen, finden Vorverurteilungen statt. Befeuert wird die skandalisierende Berichterstattung noch durch Lecks bei der Justiz wie im Falle Wulff:

Eigentlich geheime Informationen werden an Journalisten gegeben. Müssen die Betroffenen das hinnehmen? Fabian Meinecke, der etliche Fälle aus der jüngeren Vergangenheit untersucht hat, ist der Auffassung, dass das „öffentliche Interesse“ klarer abgegrenzt werden müsste. Bekanntheit allein sei keine Rechtfertigung; das öffentliche Interesse müsse von der Sache her direkt betroffen sein.

Dies sei gerade in Verfahren aus dem Wirtschaftsleben häufig nicht der Fall, sondern es gehe um die Sensation, so ein ‚Ergebnis seiner Untersuchung. Die Betroffenen jedoch müssen, selbst nach einem Freispruch, mit ihrem angeschlagenen Ruf und oftmals existenziellen Folgen auch im privaten Leben. Sanktionen für die Presse gibt es bislang kaum.

Fabian Meinecke habe in seiner Arbeit „ein bisher kaum beachtetes, aber wesentliches Problemfeld von Strafverfahren hervorgehoben“, begründet der Verein „Deutsche Strafverteidiger e.V.“, warum er sich für ihn als Preisträger entschieden hat. In der Laudatio heißt es weiter, der Autor habe in eindrucksvoller Weise gezeigt, dass die (Beschuldigten-)Rechte von Funktionsträgern aus Politik und Wirtschaft im Strafverfahren oftmals besonders gefährdet seien und daher einer besonderen Sicherung bedürften.

Damit habe sich Meinecke in besonderer Weise um das Strafrecht und die Strafverteidigung verdient gemacht. Der Preis, der mit einem Druckkostenzuschuss in Höhe von 1000 Euro dotiert ist und eine Aufnahme in die renommierte, im NOMOS-Verlag erscheinende Schriftenreihe „Deutsche Strafverteidiger e.V.“, zum Inhalt hat, wird im Rahmen des jährlichen Nordseetreffens des Vereins „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ im Juli vergeben.

Fabian Meinecke, Jahrgang 1983, ist in Frankfurt aufgewachsen. Sein Jura- und Philosophiestudium hat er in Würzburg und Leuven absolviert, zum Referendariat kam er zurück in die Mainmetropole. Die Leidenschaft fürs Strafrecht hat der inzwischen seit zwei Jahren praktizierende Anwalt bei der Bearbeitung der ersten Fälle im Referendariat entdeckt. Bei Prof. Jahn kam die Begeisterung für wissenschaftliche Perspektiven hinzu: „Im Strafrecht ist zunächst alles offen, es geht um die Wahrheit. Das fasziniert mich“, so Meinecke.

Quelle: Pressemitteilung vom 10. Mai 2016

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