Der Vorschlag der EU-Kommission, Geschäftsbanken den Eigenhandel zu verbieten, erfüllt nicht das Regulierungsziel / Eine bessere Lösung ist die Abtrennung aller Handelsaktivitäten innerhalb des bestehenden Instituts.
Ein Verbot des Eigenhandels von Banken, wie in einer Gesetzesinitiative der EU-Kommission vorgesehen, ist problematischer als zunächst angenommen. Es würde die Risikoaufnahme von Banken und auch das systemische Risiko nicht notwendigerweise reduzieren. Ebenfalls würden Bankenabwicklungen nicht wesentlich erleichtert. Im Gegenzug könnte das Verbot jedoch dazu führen, dass eigentlich erwünschte Handelsaktivitäten nicht mehr durchgeführt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktuelles SAFE White Paper von Jan Pieter Krahnen (Goethe-Universität Frankfurt und LOEWE-Zentrum SAFE), Felix Noth (Universität Magdeburg, IWH und SAFE) und Ulrich Schüwer (Universität Mainz und SAFE).
Um Banken daran zu hindern, überhöhte Handelsrisiken einzugehen, wäre es besser, alle Handelsaktivitäten in eine rechtlich selbstständige Broker-Dealer-Gesellschaft auszugliedern. Diese Einheit könnte Teil der gleichen Bank-Holdinggesellschaft sein, müsste sich aber getrennt davon refinanzieren. Eine solche Trennung würde die Quersubventionierung zwischen Banken- und Handelsgeschäft eindämmen und das Ansteckungsrisiko minimieren. Gleichzeitig wären aber weiterhin Synergien zwischen Bankgeschäften, Handel für Kunden und Eigenhandel möglich.
Die Vorschläge von Volcker, Vickers und Liikanen im Vergleich
Das White Paper vergleicht verschiedene Vorschläge für Strukturreformen des Bankensektors miteinander: die Volcker-Regel in den USA, den Vickers-Bericht in Großbritannien und den Liikanen-Bericht, bzw. den Vorschlag der EU-Kommission in der EU. Alle drei Vorschläge zielen darauf ab, das Risiko zu reduzieren, das von den Handelsaktivitäten der Banken ausgeht. Das Paper konzentriert sich dabei auf ein Kernelement dieser Vorschläge: den jeweiligen Ansatz, wie ein Verbot oder eine Abtrennung des Wertpapierhandels, insbesondere des Eigenhandels, vom „klassischen“ Bankgeschäft realisiert werden kann. Die Autoren sprechen sich dafür aus, alle Handelsaktivitäten in eine rechtlich eigenständige Broker-Dealer-Gesellschaft auszugliedern, ähnlich wie im Vickers-Bericht für Großbritannien und im Vorschlag der Expertengruppe unter dem Vorsitz von Erkki Liikanen für die EU vorgesehen.
Bei der Umsetzung aller Reformvorschläge besteht die Herausforderung darin, Wertpapiergeschäfte als entweder Kundengeschäft, Treasury-Geschäft oder Eigenhandel zu klassifizieren. Die Autoren warnen vor der Schwierigkeit, eindeutige Trennlinien zwischen diesen Aktivitäten zu ziehen und diese zu überwachen, da die heutigen Geschäftsmodelle der Banken hochkomplex sind. Das mache ein Verbot nur einer dieser Aktivitäten schwierig, wenn nicht unmöglich. JP Morgan’s sogenannter „Wal von London“ im Jahr 2012 sei ein gutes Beispiel dafür, wie schwer es ist zu erkennen, ob eine komplexe Transaktion ein Sicherungs- oder Eigenhandelsgeschäft ist. Das führt dazu, dass selbst bei einem Eigenhandelsverbot hochriskante Handelsgeschäfte, die das Eigenkapital der Bank gefährden, immer noch möglich wären – vorausgesetzt, die Bank kann diese plausibel als Sicherungs- oder Market-Making-Geschäfte tarnen.
Im Gegenzug könnte das Verbot von Eigenhandel zu unbeabsichtigten Konsequenzen führen: Banken könnten (vorteilhafte) Sicherungs- oder Market-Making-Dienstleistungen zurückfahren, da sie eine falsche Klassifizierung als Eigenhandelsgeschäft durch die Aufsicht fürchten. Solche Fehlklassifizierungen sind wahrscheinlicher, wenn die Sicherungs- oder Market-Making-Geschäfte sehr komplex sind und zu Fehlinterpretationen verleiten. Das Ergebnis wäre ein unbeabsichtigter Verlust an Finanzstabilität und Marktliquidität.
Unterschiedliche Trennlinien zwischen erlaubten und verbotenen Handelsaktivitäten
Die Strukturreformvorschläge, die aktuell in den USA, in Großbritannien und in der EU diskutiert und umgesetzt werden, unterscheiden sich hinsichtlich des Umfangs an Dienstleistungen, den die Abtrennungsverordnungen umfassen, sowie im Hinblick darauf, wie die Abtrennung umgesetzt werden soll. Die Volcker-Regel zieht die „magische“ Trennlinie zwischen erlaubten und verbotenen Handelsaktivitäten zwischen Eigenhandels- und Kundenhandels-Transaktionen. Im Gegensatz dazu sieht der Liikanen-Vorschlag keine besondere Behandlung von Eigenhandel vor, sondern verlangt, dass alle Handelsgeschäfte, sei es auf eigenes Risiko oder für Kunden, entweder in Krisensituationen ausgegliedert werden können („Avenue 1“) oder grundsätzlich vom Privatkundengeschäft getrennt werden („Avenue 2“).
Nach Vorlage des Liikanen-Berichts hat die EU-Kommission im Januar 2014 eine Gesetzesvorlage („Barnier-Vorschlag“) herausgebracht, die ein vollständiges Verbot von Eigenhandel für Großbanken in Europa vorsieht. Andere Handelsgeschäfte, wie zum Beispiel Market-Making-Aktivitäten oder Sicherungsgeschäfte der Banken auf eigenes Risiko, sollen erlaubt bleiben. Der Vorschlag gibt dem zuständigen Aufseher das Recht, die Abtrennung aller Handelsaktivitäten zu fordern, falls ein Problem auftritt, das potenziell die gesamte Bank und das Finanzsystem gefährden könnte. Die Verhandlungen über den Barnier-Vorschlag im EU Parlament befinden sich derzeit in einer Sackgasse. Es besteht die Möglichkeit, dass EU-Kommissar Hill den Gesetzgebungsvorschlag zurückzieht.
Für Großbritannien hat Sir John Vickers eine teilweise Trennung des britischen Privatkundengeschäfts vom weltweiten Großkundengeschäft und Investmentbanking vorgeschlagen, den sogenannten „retail ring-fence“. Der Vorschlag mündete in der „Financial Services (Banking Reform) Bill“, die bis 2019 umgesetzt werden soll. Die Idee hinter diesem Trennungsvorschlag ist es, staatliche Garantien auf die auf diese Weise geschützten („ring-fenced“) Banken zu beschränken, da deren Bankdienstleistungen als wichtiger Beitrag zur Wirtschaftsaktivität angesehen werden. Gleichzeitig sollen die Anreize für nicht geschützte Banken, übermäßige Risiken aufzunehmen, reduziert werden. Der Vickers-Vorschlag sieht keine besondere Behandlung von Eigenhandel vor; dieser kann innerhalb des Kernprivatkundengeschäfts oder außerhalb davon durchgeführt werden.
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Download SAFE White Paper „Structural Reforms in Banking: The Role of Trading“
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