Aus der Pressestelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (4. März 2016).
Wiesbaden. Wissenschaftsminister Boris Rhein hat am Donnerstagabend gemeinsam mit den 13 Hochschulpräsidenten die Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2020 unterzeichnet.
Damit ist ein weiterer Schritt zur positiven Entwicklung der Hochschulen für die Zukunft vollzogen. Die Zielvereinbarungen legen fest, mit welchen konkreten Ziel- und Zeitangaben die Umsetzung des Hessischen Hochschulpakts erfolgen soll.
Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Ich freue mich sehr, dass wir heute die Zielvereinbarungen unterzeichnen konnten. Sie erfüllen unseren Hochschulpakt mit Leben, der mit insgesamt neun Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 so viel Geld wie noch nie für die Hochschulen bereithält. Wir schaffen mit den nun unterzeichneten Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2020 hervorragende Rahmenbedingungen für die hessischen Hochschulen, um ihnen eine planbare und zukunftsfähige Gestaltung zu ermöglichen.“
Bestmögliche Basis für erfolgreiches Studium
Die Unterzeichner hätten großen Wert darauf gelegt, dass die Hochschulen in den nächsten Jahren beispielsweise ein besonderes Augenmerk auf den Übergang von der Schule ins Hochschulsystem legen und diese Schnittstelle so gestalten, um die bestmögliche Basis für ein erfolgreiches Studium zu bilden, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein.
Zudem ist nun festgeschrieben welche Forschungsschwerpunkte die 13 Hochschulen bis 2020 vorsehen und durch welche Vorhaben oder Kooperationen sie diese Schwerpunkte stärken. Dies betrifft sowohl die Universitäten als auch die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Auch hier hat das Thema Forschung einen hohen Stellenwert. Zum Aufbau von Forschungsstrukturen an den HAW stellt die Landesregierung zwischen 2016 und 2020 rund 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 2,5 Millionen Euro für das Programm „Forschung für die Praxis“.
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„Mit diesen Geldern setzen wir die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in die Lage, Forschung auf hohem Niveau betreiben zu können. Dies ist deshalb wichtig, weil wir in Hessen als erstes Bundesland den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche ermöglichen“, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein.
5 Millionen für Anschubfinanzierung
Um die Hochschulen bei ausgewählten, strukturbildenden Entwicklungsvorhaben gezielt unterstützen zu können, stehen für eine Anschubfinanzierung außerdem zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro jährlich aus dem Innovations- und Strukturentwicklungsbudget zur Verfügung. Außerdem stellt das Land für Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz zusätzliche Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro bereit. Die in einem ersten wettbewerblichen Verfahren bewilligten Vorhaben sind in den Zielvereinbarungen festgehalten.
Auch zu den Themen Verbesserung der Qualifikations- und Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses, Internationalisierung, Gleichstellung und Familienförderung, technologische Infrastruktur, Personal- und Organisationsentwicklung sowie Hochschulfinanzen sind konkrete Zielsetzungen mit Meilensteinen und Zeitvorgaben mit den Hochschulen vereinbart.
Karrierehilfe und Zentrum für Tierschutzprofessur
Folgende Vorhaben und Projekte sind beispielhaft hervorzuheben:
Die Goethe-Universität Frankfurt will mit ihrem Projekt „Wissenschaftler/-innen in der frühen Berufsphase im Fokus“ Strukturen schaffen, die die promovierten Wissenschaftler/innen in der frühen Berufsphase in ihrer Karriereentwicklung unterstützen und ihnen eine eigenständige Karriereentscheidung ermöglichen. Diese Strukturen sollen auf allen Ebenen der Universität verankert werden.