Goethe, Deine Forscher: Ute Sacksofsky, Rechtswissenschaftlerin

Ute Sacksofsky, Rechtswissenschaftlerin; Foto: Lecher

Die Sache hört sich einfach an: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, das steht schließlich schon in Artikel drei des Grundgesetzes. Also müssen sie gleich behandelt werden?! Ute Sacksofsky, Professorin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität, stellt klar, dass es nicht ganz so simpel ist: „Da stellt sich gleich eine zentrale Frage: Was bedeutet eigentlich Gleichheit, und was folgt daraus?“

Um das Problem zu verdeutlichen, führt sie an, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2017 entschieden hat: Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für männliche und weibliche Polizisten ist diskriminierend und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Anlass für diese Entscheidung war eine Klage gegen die griechische Mindestgröße von 1,70 Metern für Polizeianwärter.

„Auf der einen Seite spielt das Geschlecht in dieser Vorschrift keine Rolle“, sagt Sacksofsky, „die Wörter ,Mann‘ und ,Frau‘ tauchen dort überhaupt nicht auf. Auf der anderen Seite wissen alle, dass so wesentlich mehr Frauen als Männer vom Polizeidienst ausgeschlossen bleiben, einfach weil viel weniger Frauen als Männer größer als 1,70 Meter sind.“

Mit der Gleichberechtigung der Geschlechter haben sich die deutsche Politik und die deutschen Gerichte lange Zeit schwergetan – es klaffte ein breiter und tiefer Graben zwischen dem Postulat der Verfassung und der gesellschaftlichen Wirklichkeit: „Vor der Verabschiedung des Grundgesetzes war im Parlamentarischen Rat umstritten, ob Artikel drei mit seinem Postulat der Gleichberechtigung überhaupt in die Verfassung aufgenommen werden sollte“, berichtet Sacksofsky. „Und es sollte danach mehr als 45 Jahre dauern, bis Artikel drei um den wichtigen Zusatz erweitert wurde, dass es Aufgabe des Staates sei, an der Verwirklichung dieser Gleichberechtigung mitzuwirken“, fügt sie hinzu.

»Legal Gender Studies« in Harvard

Und auch die deutsche Rechtswissenschaft tat sich lange Zeit schwer mit einem geschlechtertheoretischen Blick auf ihren Forschungsgegenstand. Kein Wunder, waren doch die juristischen Fachbereiche an deutschen Universitäten bis vor wenigen Jahrzehnten praktisch reine Männerbünde, so auch in Sacksofskys eigener Studienzeit: „Als ich zu Beginn der 1980er Jahre in Marburg und Freiburg Jura studierte, gab es in ganz Deutschland fünf bis zehn Jura-Professorinnen“, erzählt sie.

„Wir haben uns damals mit einigen Kommilitoninnen zu einem Lektürekreis zusammengefunden und uns Gedanken über die Geschlechterverhältnisse gemacht. In Deutschland bin ich damals keiner einzigen Jura-Professorin begegnet – in den zwei Jahren, die ich dann in den USA, in Harvard verbrachte, habe ich dann ganz viele getroffen und die ,Legal Gender Studies‘ als eigenes Forschungsgebiet kennengelernt.“

„Traditionell denkt die deutsche Rechtswissenschaft das Geschlecht nicht mit“, erläutert Sacksofsky. „Im Gegensatz dazu schauen die Geschlechterstudien sehr genau hin, wo das Geschlecht offen oder versteckt, direkt oder indirekt eben doch eine Rolle spielt, und sie fragen, welche Rolle das ist. Die Verbindung beider Ansätze, der Blick aus den Geschlechterstudien auf rechtliche Fragen, verändert auch Grundfragen des Rechts.

Das finde ich ausgesprochen interessant.“ An der Goethe-Universität ist Sacksofsky eine von mittlerweile sechs Jura-Professorinnen (gegenüber 27 männlichen Kollegen); zudem bietet ihr das „Cornelia-Goethe-Centrum für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse“ ein wichtiges Forum für Zusammenarbeit und Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Disziplinen.

Hörsaal und Gerichtssaal

Daneben hält Sacksofsky Kontakt mit der Wirklichkeit des Gerichtssaals: als Vizepräsidentin des hessischen Staatsgerichtshofs, also des Verfassungsgerichts des Landes Hessen. Ihre Amtszeit geht bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des hessischen Landtags (Januar 2019), kann aber – abhängig von der Zusammensetzung des nächsten Landtags – verlängert werden. „Dieses Amt ist mir ausgesprochen wichtig“, erläutert sie.

Ihr geht es dabei nicht nur um die Bedeutung des Staatsgerichtshofs für das Verfassungsleben in Hessen: „Durch die Mitgliedschaft im Gericht gewinne ich Anregungen für meine wissenschaftliche Arbeit; in der Rechtswissenschaft spielen die Analyse und die Kritik von Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Außerdem liebe ich mündliche Verhandlungen.

Wenn vor einem Verfassungsgericht in kurzer Zeit präzise Argumente ausgetauscht werden und ich als Richterin nachbohren kann, um festzustellen, wie stichhaltig die Argumente sind, dann ist das im Idealfall Argumentieren auf höchstem Niveau. Das finde ich großartig.“

Gleich ob sie im Gerichtssaal sitzt oder im Hörsaal steht, ob sie im Seminarraum ihre Studierenden zu selbstständig denkenden Juristen ausbildet, die herrschenden Meinungen kritisch hinterfragen, statt stumpf Paragraphen zu pauken; gleich ob sie für ihre eigene Forschung das Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland vergleicht oder Geschlechterstudien in der Rechtswissenschaft betreibt:

Artikel drei des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Inhalt hat, ist für Ute Sacksofsky keine Beschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit, sondern Verheißung und Auftrag: „Eine Gesellschaft ohne Diskriminierung ist selbstverständlich vorstellbar, und bei ihrer Verwirklichung spielt das Recht eine ganz wesentliche Rolle. Zur Durchsetzung echter Gleichberechtigung gibt es allerdings noch viel zu tun.“

[Autorin: Stefanie Hense]

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 6.17 (PDF-Download) des UniReport erschienen.

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