Verfahren zur Studienplatzvergabe nach Frankfurter Zulassungsfehler steht und wird bereits umgesetzt.
Gute Nachricht für die Betroffenen des Zulassungsfehlers im Bereich der Humanmedizin an der Goethe-Universität: Die Kandidatinnen und Kandidaten aus der s.g. Angebotsgruppe werden morgen (21.9.) von der Stiftung für Hochschulzulassung ein Studienplatzangebot erhalten. Die Betroffenen werden individuell per Bescheid informiert. Möglich wurde dies durch das Engagement vieler deutscher Hochschulen inklusive der Goethe-Universität, die in einem untereinander abgestimmten Prozess noch unbesetzte Studienplätze an die Stiftung gemeldet hatten. Diese werden nun an die Betroffenen gemäß dem Angebot verteilt, das ihnen ohne den Überbuchungsfehler vorgelegen hätte – unabhängig davon, ob es sich um Medizin oder einen anderen Wunschstudiengang handelt.
Die Goethe-Universität hat den Betroffenen der Angebotsgruppe bereits letzte Woche angeboten, an den in dieser Woche gestarteten Vorbereitungskursen für die Medizin in Frankfurt teilzunehmen, um den Betroffenen, die nach dem beschriebenen Verfahren einen Medizinstudienplatz erhalten, einen möglichst reibungslosen Einstieg zu bieten.
Dieses Angebot kann – falls gewünscht – im Hinblick auf einen möglichen Studienplatz in Medizin auch von Mitgliedern der Chancengruppe wahrgenommen werden, denn auch für die Betroffenen dieser Gruppe wurde eine Lösung erarbeitet. Für sie wird nach Abschluss des koordinierten Nachrückens – also nach dem 30.09.2022 – ein s.g. „nachgestelltes koordiniertes Nachrückverfahren“ durchgeführt. Hierfür wurde heute in der Sitzung des Stiftungsrats der Stiftung für Hochschulzulassung ein verbindlicher Fahrplan für das weitere Vorgehen festgelegt: Vom 20. bis 23.9. wird bei den Betroffenen der Chancengruppe durch die Stiftung abgefragt, ob und wenn ja, mit welchen ihrer ursprünglichen Anträge sie am nachgestellten Nachrückverfahren teilnehmen möchten. Dieses wird ab dem 30.9. auf Basis der durch die Hochschulen gemeldeten Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Die Stiftung prüft dabei, ob die Bewerberinnen und Bewerber der Chancengruppe auf Grundlage ihres Rangplatzes im koordinierten Nachrücken für eine ihrer ZV- oder Orts-NC-Bewerbungen eine Zulassung erhalten hätten.
Universitätspräsident Prof. Dr. Enrico Schleiff: „Ich bin erleichtert und froh gleichermaßen, dass wir nunmehr beiden Gruppen – in einem zeitlich gestaffelten Verfahren – eine konkrete Lösung anbieten können, das den jeweiligen Wunschkonstellationen am nächsten kommt. In den letzten Wochen haben wir, und damit meine ich die Kolleginnen und Kollegen der Stiftung für Hochschulzulassung, der Universitäten und der Ministerien der Länder, enorme Anstrengungen unternommen, ein solches Verfahren rechtssicher und fair aufzubauen und umzusetzen. Mir ist bewusst, dass die Komplexität dieses Prozesses kaum vermittelbar ist und auch ich hätte mir schneller Lösungsvorschläge gewünscht, aber ich hoffe, dass die Betroffenen jetzt mit dem Licht am Ende des Tunnels ihr Studium aufnehmen und auf ihrem Lebensweg weitergehen können.“
Begriffsklärung Angebots- und Chancengruppe: Zu der sogenannten Angebotsgruppe gehören diejenige, die vor dem Medizinangebot aus Frankfurt bereits ein anderes Zulassungsangebot sicher hatten. Neben Angeboten für Medizin können das auch andere Wunschstudienplätze sein. Zur sogenannten Chancengruppe gehören jene, die zum Zeitpunkt der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt kein anderes Platzangebot im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung hatten.