Ringvorlesung: Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität

Die neue Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität beginnt am 3. Mai mit dem Vortrag „Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?“.

Die Strafrechtspflege scheint in besonderem Maße an den Nationalstaat und fest umrissene Aufgaben gebunden zu sein: Ein Souverän lässt in Vertretung eines Volkes Gerechtigkeit walten, indem er ein kohärentes Strafrecht ein- und durchsetzt. Es geht um die Wahrheitserforschung und den Schutz der Gemeinschaftsinteressen. Doch diese Einheit – fußend auch auf der Vorstellung einer autonomen, historisch gewachsenen Rechtskultur – sieht sich mittlerweile zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Diesem Spannungsfeld widmet sich die aktuelle Ringvorlesung des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“. Die Reihe mit Vorträgen in deutscher und englischer Sprache startet am 3. Mai und heißt: „Criminal Justice between Purity and Pluralism – Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität“.

Die fachliche Leitung hat Christoph Burchard, Mitglied des Exzellenzclusters und Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität. Den Auftaktvortrag hält der Co-Sprecher des Clusters, Klaus Günther, der an der Goethe-Universität Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht lehrt. Sein Thema lautet: „Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?“. Alle Vorlesungen finden im Hörsaalzentrum (Raum HZ 11) auf dem Campus Westend statt. Sie beginnen jeweils um 18.15 Uhr. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich willkommen.

Die Grundlage für die sechsteilige Ringvorlesung bildet der Befund, dass sich die Strafrechtspflege nicht länger als eine „domaine réservé“, einen ausschließlich für den Nationalstaat reservierten Bereich beschreiben lässt. Sie wird vielmehr zunehmend in einem Netzwerk nationaler, internationaler, europäischer und supranationaler Akteure betrieben. Die Idee einer autonomen Rechtskultur wird umso zweifelhafter, je mehr zum einen die weltweiten Wechselwirkungen zunehmen und sich zum anderen die Gesellschaften auch intern pluralisieren. Die Aufgaben der Strafrechtspflege gestalten sich somit normativ offener, diverser und partikularer.

Den Aspekt der Partikularisierung greift Klaus Günther gleich zum Beginn der Reihe am 3. Mai auf. Er setzt sich mit dem in jüngster Zeit häufig erhobenen Vorwurf auseinander, wonach den Verbrechensopfern und ihrem individuellen Leid bisher weder im Strafrecht noch im Strafverfahren die vermeintlich gebotene Aufmerksamkeit geschenkt worden sei. Es mangele – so die Vorwürfe weiter – an Empathie, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die konkrete Situation Einzelner. In seinem Vortrag geht Günther möglichen Motiven dieser Entwicklung nach und fragt – auch kritisch – nach deren normativen Konsequenzen.

[dt_call_to_action content_size=“small“ background=“fancy“ line=“true“ style=“1″ animation=“fadeIn“]

Die Termine im Überblick:

  • 3. Mai 2017, 18.15 Uhr / Prof. Klaus Günther (Goethe-Universität, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“): Vom Rechtsgüterschutz zur Aufmerksamkeit für das Besondere – Partikularisierung des Strafrechts?
  • 10. Mai 2017, 18.15 Uhr / Prof. Beatrice Brunhöber (Leibniz Universität Hannover): Titanen oder Zyklopen? Kriminalisierungstheorie zwischen Einheit und Vielfalt
  • 24. Mai 2017, 18.15 Uhr / Prof. Bernard E. Harcourt (Columbia University & École des Hautes Études en Sciences Sociales, Paris): Contemporary Critical Thought and Juridical Practice
  • 14. Juni 2017, 18.15 Uhr /  Prof. David von Mayenburg (Goethe-Universität, Institut für Rechtsgeschichte): Multikausale und monokausale Erklärungen des Verbrechens in der frühen Kriminologie – Eine 12-jährige Raubmörderin vor Gericht (RGSt 15, 87)
  • 21. Juni 2017, 18.15 Uhr / Prof. Frank Meyer (Universität Zürich): Legitimationsbedürfnisse internationalisierter strafrechtlicher Hoheitsgewalt – Zwischen Pluralismus und Nativismus
  • 12. Juli 2017, 18.15 Uhr / Prof. Malcolm Thorburn (University of Toronto, Faculty of Law): Criminal Law and the Promise of Self-Government

Mehr Informationen zum Programm gibt es hier »

[/dt_call_to_action]

Quelle Pressemittielung vom 27. April 2017

Relevante Artikel

Öffentliche Veranstaltungen

You cannot copy content of this page