Verfassungsrechtlerin Gabriele Britz spricht zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes

Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seinen 75. Geburtstag – und die Goethe-Universität feiert mit. Am Vorabend dieses wichtigen Jubiläums laden das Forschungszentrum „Normative Ordnungen“, der Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität und die Frankfurter Juristische Gesellschaft am Mittwoch, 22. Mai, um 18:30 Uhr in den Festsaal im Casino (Campus Westend) zu einem Vortrag von Prof. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., die seit diesem Semester die Professur für öffentliches Recht an der Goethe-Universität innehat, ein.

Frau Britz spricht über das Grundgesetz als „Verfassung der Freiheit und Ausgleichsordnung“. Grußworte halten Universitätspräsident Prof. Enrico Schleiff, Prof. Rainer Forst, Direktor des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ und Prof. Matthias Jahn, Vorsitzender des Vorstandes der Frankfurter Juristischen Gesellschaft.

Prof. Gabriele Britz wird in ihrem Vortrag beschreiben, wie die Verfassungspraxis die Grundrechte des Grundgesetzes seit nunmehr 75 Jahren zu breiten Garantien voraussetzungsvoller Freiheit entfaltet. Weil in diesen Garantien aber Freiheitskonflikte angelegt sind, die sich im Kleinen wie gesamtgesellschaftlich vollziehen, steht sämtliche Freiheit unter dem Vorbehalt gesetzlicher und gerichtlicher Koordinierung mit anderen Freiheitsinteressen. In der Verfassungsrechtswissenschaft und -praxis hat sich für diese grundgesetzspezifische Koordinierung ein Denken und Sprechen vom „Ausgleich“ durchgesetzt. Dabei lassen sich viele Freiheitskonflikte nicht auflösen, sondern müssen am Ende entschieden werden. Das war immer so, scheint aber angesichts stärker wahrgenommener gesellschaftlicher Polarisierung und Spaltung das Gelingen der Verfassung in Frage zu stellen. Der Vortrag geht der Frage nach, wie die freiheitliche Verfassung auch in einer uneinigen Gesellschaft bestehen kann und deren Voraussetzungen mit den Freiheitsrechten selbst verteidigt werden könnten.

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