Europäische Ethnologie: Studierende können künftig Lehrveranstaltungen in Frankfurt und Marburg belegen

Das Institut für Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft der Philipps-Universität in Marburg und das Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe Universität in Frankfurt am Main starten im Wintersemester 2019/20 erstmals einen universitätsübergreifenden Austausch von Modulen. Studierende aus Marburg können Lehrveranstaltungen aus Frankfurt belegen und umgekehrt. Der jetzt mögliche Austausch zwischen den Bachelorstudiengängen ist nicht nur durch einen Kooperationsvertrag zwischen beiden Universitäten abgesichert, sondern die Module des jeweils anderen Standortes sind auch Bestandteil der Prüfungsordnungen.

Diese im Fach Europäische Ethnologie, das auch unter den Namen Volkskunde, Empirische Kulturwissenschaft und Kulturanthropologie firmiert, einzigartige Innovation wurde durch die Initiative beider Institute an ihren Universitäten umgesetzt und soll das Studium in den Bachelorstudiengängen an beiden Standorten noch attraktiver machen. Das Angebotsspektrum für die Studierenden wird dadurch erweitert.

Beide Institute haben wichtige Lehr- und Forschungsschwerpunkte insbesondere zu den Effekten der europäischen Integration, zu Migration und Mobilität und in der Medienforschung. Das Marburger Institut zeichnet sich durch Schwerpunkte – sowohl gegenwartsbezogen wie kulturhistorisch – in den Themen Alltagskultur, Identitätsbildung, visuelle und materielle Kultur aus. Die besonderen Kompetenzen des Frankfurter Instituts liegen in den Themen Globalisierung, Urbanisierung, Wissenskulturen und Digitalisierung.

Auch der wissenschaftliche Dachverband „Deutsche Gesellschaft für Volkskundebegrüßt diese Kooperation, weil über den Austausch von Lehrinhalten hinaus auch positive Effekte in Hinblick auf die Förderung und Betreuung von wissenschaftlichem Nachwuchs entstehen und die Zusammenarbeit in Forschungsfragen gestärkt werden wird. Durch die Kooperation sollen die Kompetenzprofile beider Institute, die sich in ihrer Unterschiedlichkeit gut ergänzen, optimal genutzt und die gemeinsamen Schwerpunkte vertieft und ausgebaut werden.

In einem im Juni 2019 von beiden Präsidien unterzeichneten Kooperationsvertrag ist festgelegt, welche Prüfungsleistungen Studierenden an der Partneruniversität erwerben und in den Studiengang der Herkunftsuniversität anrechnen lassen können. Intensive Absprachen zwischen beiden Universitäten auf allen Ebenen, von den Referaten zur Studiengangentwicklung, Rechtsabteilungen und Prüfungsämtern bis hin zu den Präsidien, haben diesen Kooperationsvertrag ermöglicht, der auf gegenseitige Wissensakkumulation setzt. Perspektivisch sind auch Forschungskooperationen angedacht, die der Lehre weitere Impulse liefern werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 9. Juli 2019

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