Auf der Höhe des juristischen Fachdiskurses

Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft haben eine Zeitschrift mit akademischem Anspruch und Beirat ins Leben gerufen. Mit Stolz kann nun die erste Ausgabe des Frankfurt Law Review präsentiert werden.

Die studentischen Gründer der Zeitschrift (v. l.): Phil Kievel, Maren Sielker, Stella Richter u. Marina von Borstel.

„Das war ganz schön anstrengend“, schaut Phil Kievel, einer der vier Gründer*innen des Frankfurt Law Review, auf die Produktionszeit der ersten Ausgabe zurück. Vier Studierende der Frankfurter Rechtswissenschaft hatten sich im Sommer 2022 zusammen überlegt, eine juristische Fachzeitschrift zu gründen. „Das juristische Schrifttum in Deutschland ist noch sehr konservativ und wird im Prinzip über wenige Verlage abgewickelt, mit hohen Preisen. Dem wollten wir gerne etwas entgegensetzen. Denn wir sehen einen sehr lebendigen Seminarbetrieb an der Uni, der kontinuierlich Aufsätze zu hochaktuellen Themen hervorbringt. Studierende erstellen eine Vielzahl an Texten, die aber normalerweise keine weitere Verwendung finden. Studis werden nur wenige Wege ins wissenschaftliche Publizieren geboten. Daher, so unsere Überlegung, bedarf es einer öffentlichen und niedrigschwelligen Plattform, um ein studentisches Publizieren zu ermöglichen.“

Seine Kollegin Stella Richter, Chefredakteurin der Zeitschrift, ergänzt: „Wir kannten vergleichbare studentische Zeitschriften von der Uni Bonn, der Uni Leipzig und der Bucerius Law School in Hamburg und dachten: Warum gibt es so etwas nicht in Frankfurt? Wir holten uns natürlich vorab Tipps von dort ein, denn wir fingen ja praktisch bei Null an.“ Einen wissenschaftlichen Beirat zur Seite zu haben, so hörten die Vier, sei sehr empfehlenswert. Also wurden Angehörige des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität angeschrieben, ob sie dafür zur Verfügung stünden. „Die Resonanz war wirklich sehr positiv. Auch der Studiendekan Prof. Lamprecht hat uns wirklich sehr zehn Personen zusammen, darunter Professor*innen und Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität“, erläutert Stella Richter.

Für die erste Ausgabe wurde dann ein Call for Papers ausgeschrieben und über Social Media verbreitet. „Das Problem war das von der Henne und dem Ei: Wir hatten noch nichts Vorzeigbares, mussten ja auch erst noch das Format und das Design entwickeln“, erklärt Phil Kievel. Aber die Sorge, dass der Call for Papers ungehört verhallen könnte, war unbegründet: 37 Einsendungen konnten verzeichnet werden. „Wir haben daraus eine Shortlist generiert und diese dem Beirat vorgelegt. Der sollte uns dann hinsichtlich der Relevanz der Themen und der Qualität der Artikel beraten. Wir haben dann die Beiträge gründlich lektoriert und für das Layout vorbereitet. Dazu haben wir mit der Software LaTeX gearbeitet. Wir haben uns am Anfang zwar auch Unterstützung von einem befreundeten Graphikdesigner geholt, aber nach dem Prinzip des Learning by Doing alles selbst gemacht“, sagt Stella Richter.

Für die Gründer*innen der Zeitschrift war von Anfang an klar, dass man eine Online-Ausgabe produzieren möchte. „Eine Printausgabe hätte sich vielleicht gut im Buchregal gemacht, aber wir wollten die Zeitschrift als Open-Access-Zeitschrift publizieren, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Und nicht zuletzt auch ökologische Aspekte spielten dabei eine Rolle“, betont Stella Richter.

Wer denkt, dass eine studentisch gegründete Zeitschrift vielleicht noch an eine Abizeitung erinnern könnte, sieht sich gründlich getäuscht: Mit einem professionellen Layout und einer Reihe von recht fachspezifisch anmutenden Themen möchte die Frankfurt Law Review wirklich von der juristischen Fachcommunity ernst genommen werden. Phil Kievel erläutert die Relevanz der Themen: „,Das neue Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften nach dem MoPeG‘ ist keineswegs ein Thema aus dem Elfenbeinturm. Das bewegt gerade Unternehmen sehr. Auch Anwält*innen werden davon profitieren. Der Vorteil ist, dass durch unsere Creative-Commons-Lizenz und die Veröffentlichung über den Server der Unibibliothek Frankfurt der Beitrag in den Datenbanken aller Universitätsbibliotheken auffindbar ist.“ Insgesamt, betonen die Herausgeber*innen der Zeitschrift, richten sich die Beiträge nicht unbedingt an Erstsemester, sondern eher an Studierende im höheren Semester, im Referendariat oder Examen; aber natürlich auch an bereits etablierte Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen.

Man spürt, dass die Gründerinnen des Frankfurt Law Review froh sind, den Start so gut hinbekommen zu haben. Nun hat man die Redaktion auf insgesamt 14 Leute vergrößert, sodass die Arbeit auf mehreren Schultern verteilt werden kann. „Wer Lust hat, sich an unserem Zeitschriftenprojekt zu beteiligen, kann sich gerne melden“, betonen Stella Richter und Phil Kievel.

Die aktuelle Ausgabe des Frankfurt Law Review steht zum kostenlosen Download bereit auf der Website: frankfurtlawreview.de

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