Harmonie und Verunsicherung: Drei Fragen zur Bundestagswahl an den Politikwissenschaftler Thomas Zittel

Prof. Dr. Thomas Zittel ist Professor für Vergleichende Politikwissenschaft an der Goethe-Universität. (Foto: privat)

UniReport: Herr Professor Zittel, die kürzlich erst entschiedene Kanzlerkandidatur-Frage in der Union hat ja viele auch demokratietheoretische Debatten ausgelöst. Herr Laschet wurde ja als der »schwächere« Kandidat wahrgenommen, da eine Mehrheit in der Union Herrn Söder bevorzugt hätte; andererseits hatten sich die Parteigremien der CDU mehr oder weniger deutlich für Laschet ausgesprochen. Als Gegenbeispiel wird dann die konsensorientierte Entscheidung der Grünen für Frau Baerbock gesehen, wenn auch dort weniger die Partei und ihre Gremien als die beiden Kandidaten selber die Entscheidung getroffen haben. Wie sehen Sie das aus politikwissenschaftlicher Sicht?

Thomas Zittel: Die Spitzenkandidatur ist keine formal verfasste Position, die bei Bundestagswahlen zur Wahl steht. Die damit verbundenen Nominierungsverfahren sind deshalb weder formal geregelt noch an „demokratische Grundsätze“ im Sinne des Parteiengesetzes gebunden und auf dieser Grundlage zu bewerten. Politikwissenschaftlich betrachtet stellt sich die Frage, wie die verschiedenen Konfliktgrade zu erklären sind, die im konkreten Fall zu beobachten waren. Im Fall der Grünen bestätigen sich unsere begründeten Erwartungen für Europäische Parteidemokratien, dass solche Verfahren in disziplinierten Parteien weitgehend geräuschlos und im Zuge interner Abklärung gestaltet werden können. Im Fall der Union war das nicht der Fall. Der entscheidende Unterschied liegt aus meiner Sicht in den wahlpolitischen Implikationen der Entscheidung, die in beiden Parteien andersartig wahrgenommen wurden und wahrscheinlich tatsächlich auch sind. Die Grünen schwimmen auf einer Erfolgswelle geprägt durch große Zustimmung für die Partei als solche und die damit verbundenen programmatischen Ziele; die Frage ob Baerbock oder Habeck ist in diesem Zusammenhang zweitrangig für das erwartete kollektive Stimmergebnis. Die Union dahingegen ist mit großer Verunsicherung bei traditionellen Stammwählern konfrontiert, die Ergebnis programmatischer Neuausrichtungen aber auch fundamentalen sozialen Wandels sind. Die Person des Spitzenkandidaten wird unter diesen Bedingungen zu einer wahlpolitischen Überlebensfrage. Genau das zeigt sich an den damit verbundenen Debatten.

Mit der neuen Legislaturperiode endet dann auch definitiv die Kanzlerschaft Angela Merkels. Teile der CDU wollen die Amtszeit der Kanzlerschaft künftig begrenzen, auch Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock findet wohl daran Gefallen. Was halten Sie davon?

Der Wechsel von Parteien und Personen ist ein wichtiges Prinzip der Demokratie. Sichtbare Abweichungen davon wie die 17-jährige Kanzlerschaft Helmut Kohls oder die 16-jährige Amtszeit Angela Merkels erzeugen mit Recht Unbehagen und kritische Fragen. In beiden Fällen sind die politischen Ergebnisse der jeweils letzten Amtsphasen zudem kaum geeignet, dieses Unbehagen zu zerstreuen. Allerdings ist die Beschränkung von Amtszeiten für den Kanzler/Premier in parlamentarischen Demokratien eher unüblich und mit verfassungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Im deutschen Fall müsste Artikel 63 Grundgesetz um Wählbarkeitsvoraussetzungen ergänzt werden. Ob damit allerdings die Rechte des Parlaments in einer dem System nicht konformen Weise berührt sind, wäre klärungsbedürftig. Die Amtszeitbeschränkung für den Präsidenten, die wir aus der Amerikanischen Präsidialdemokratie kennen, sind nicht so ohne Weiteres auf die Parlamentarische Regierungsform zu übertragen.

Das Deutsche Zwei-Stimmen-Wahlsystem steht in der öffentlichen Diskussion nicht gut da. So wird unter anderem die Sitzverteilung zwischen Direktkandidaten und Listenkandidaten als kompliziert wahrgenommen, Überhang- und Ausgleichsmandate könnten den neuen Bundestag größer werden lassen. Sie erforschen mit Ihrem Kollegen Thomas Gschwend von der Universität Mannheim dieses Feld, Sie sehen aber Vorteile des Systems. Welche?

Unsere Forschung zeigt besondere Vorteile im Bereich der Bürgernähe. Der personalisierte Wettbewerb der politischen Parteien in den Wahlkreisen garantiert Responsivität gegenüber solchen Bürgerinnen und Bürgern, die einen personalisierten Bezug zur Politik wünschen und subjektiv weniger an Parteien orientiert sind. Dies ist z. B. das Resultat eines Feldexperiments mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, bei dem fiktive Bürgeranfragen in E-Mails versendet wurden, und bei dem zwischen der erklärten Wahlabsicht für die Partei des Abgeordneten über die Zweitstimme, oder für den Abgeordneten selbst über die Erststimme, variiert wurde. Die Antwortquote lag bei etwa 50 Prozent für den gesamten Bundestag. Die Wahrscheinlichkeit der Antwort war dabei überzufällig stark bei den direkt gewählten Abgeordneten, die personalisierte Anfragen aus ihrem Wahlkreis erhalten haben. Diese Abgeordneten bemühen sich in besonderer Weise um die größer werdende Gruppe der Wählerinnen und Wähler, die keinen parteipolitischen Bezug zur Politik besitzen und die sich stärker durch Personen angesprochen fühlen.

Fragen: Dirk Frank

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 3/2021 (PDF) des UniReport erschienen.

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