Eine Frage des Blickwinkels

Der Rechtsphilosoph Stefano Bertea forscht als Marie-Curie-Stipendiat; Foto: Lecher
Der Rechtsphilosoph Stefano Bertea forscht als Marie-Curie-Stipendiat; Foto: Lecher

Auch wenn man es beim ersten Blick auf seinen akademischen Lebenslauf nicht unbedingt vermuten würde: Der 45-jährige Italiener Stefano Bertea forscht im Rahmen seines Marie-Curie-Stipendiums seit Anfang Februar 2015 am Institut für Philosophie der Goethe-Universität und ist seiner wissenschaftlichen Linie stets treu geblieben. Dabei heißt es da ganz deutlich: Bertea hat sein Jura-Studium an der Universität Modena abgeschlossen und wurde an der Universität Mailand in Jura promoviert.

Er war Lehrbeauftragter, Dozent und Gastprofessor an den juristischen Fakultäten der Universitäten Leicest, Bologna, Antwerpen und Verona, ist Redakteur und Gutachter einer juristischen Fachzeitschrift sowie Initiator und Organisator juristischer Symposien und Konferenzen. Dabei ist das Marie-Curie-Stipendium bei weitem nicht sein erstes Stipendium. Bertea war unter anderem Alexander-von-Humboldt-Stipendiat an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel, Marie-Curie-Stipendiat im schottischen Edinburgh sowie – während eines Aufenthalts im englischen Leicester – Stipendiat des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Einer Anforderung an die Marie-Curie-Stipendiaten der Europäischen Union wird er also mit Leichtigkeit gerecht. Schließlich ist es ein Ziel dieses europaweiten Stipendienprogramms, die Mobilität junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu fördern. Kant und Recht Und jetzt also Philosophie. Bertea forscht am Institut für Philosophie in der Arbeitsgruppe des Philosophie-Professors und international renommierten Kant-Experten Marcus Willaschek.

Sein Interesse galt schon immer den grundlegenden Fragen des Rechts, das heißt: der Rechtsphilosophie. „Damit ist für mich ist das Konzept, das hinter einem Gesetz steht, wichtiger als der konkrete Inhalt dieses Gesetzes“, kommentiert Bertea. Also ist er von der expliziten Formulierung nationaler Gesetze unabhängig, und als Rechtsphilosoph ist er im Vergleich zu Vertretern der anderen juristischen Disziplinen geradezu prädestiniert für eine akademische Reise durch europäische Staaten.

Zunächst hat sich Bertea der Rechtsphilosophie von der Seite der Rechtswissenschaft aus genähert, jetzt hingegen betrachtet er sie aus dem Blickwinkel der Philosophie, im Rahmen der Kant’schen Theorie. Die konkrete Frage, die sich ihm derzeit stellt, ist die nach der Rechtfertigung rechtlicher Verpflichtungen: Wie lässt sich der Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen rechtfertigen, der aus der Existenz beziehungsweise Gültigkeit von Gesetzen folgt? „Das klingt sehr abstrakt“, sagt Bertea und gibt ein alltägliches Beispiel für dieses philosophische Dilemma:

„Stellen Sie sich also vor, dass Sie eine Straße überqueren wollen beziehungsweise müssen. Das können Sie nicht überall tun, sondern Sie müssen zu einem Zebrastreifen gehen, oder Sie müssen warten, bis die Fußgängerampel auf Grün schaltet. Das heißt, Ihrer persönlichen Freiheit sind durch die Verkehrsvorschrift Grenzen gesetzt. Können wir diesen ‚Freiheitsentzug‘ rechtfertigen?“ Anregende Atmosphäre Manche Philosophen würden zustimmen, andere würden die Frage nach einer Rechtfertigung von Gesetzen und Vorschriften verneinen, und an dieser Debatte nimmt auch Bertea teil.

Er liest philosophische Abhandlungen, denkt darüber nach, schreibt Aufsätze mit neuen Interpretationen altbekannter Probleme, trifft bei Workshops und auf Tagungen andere Philosophen, debattiert mit ihnen über die Fragen, die ihn beschäftigen, erörtert seine und andere Denkansätze. Dabei genießt er den Aufenthalt an der Goethe-Universität. „Die Atmosphäre hier in der Gruppe Willaschek ist sehr anregend für mich“, kommentiert Bertea.

Er kann die stimulierende Umgebung an der Goethe-Universität noch für etwas mehr als ein Jahr genießen, bis sein Marie-Curie-Stipendium mit Ablauf des Monats Januar 2017 zu Ende geht. Um die Frage erschöpfend zu beantworten, ob es eine logische Rechtfertigung dafür gibt, dass Gesetze immer auch einen Eingriff in die menschliche Freiheit darstellen, benötigt Bertea nach eigener Einschätzung allerdings vier bis fünf Jahre. Er will daher demnächst bei der DFG beantragen, dass sie sein Projekt in den verbleibenden zwei bis drei Jahren fördert.

Und der erste Ausflug des Juristen Bertea in die Welt der Philosophen soll nicht der letzte sein: „Allgemein finde ich den philosophischen Zugang reizvoller als den juristischen, weil er ein umfassenderes Bild bietet“, sagt er. „Mein Traum ist es deshalb, dass ich eines Tages als Rechtphilosoph eine dauerhafte Stelle an einem Institut für Philosophie finde.“ [Autorin: Stefanie Hense]

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