Das Schauspiel Frankfurt setzt seine Redenreihe „Denkraum“ als kritische Betrachtung der gesellschaftlichen Gegenwart in der Spielzeit 2018/19 fort – diesmal in Kooperation mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität. Gefördert wird die partizipative Vortrags- und Diskussionsreihe von der Heraeus Bildungsstiftung. An sechs Abenden geht es im Chagallsaal des Schauspielhauses um das Oberthema „Verfassung_Aber wie?“. Drei Vortragende stammen aus den Reihen des Exzellenzclusters, so auch der Auftaktredner Günter Frankenberg. Der Rechtsprofessor spricht am 16. Oktober 2018 um 20 Uhr zum Thema „Würde_Wer bestimmt, was einem Menschen zusteht?“
Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Jeweils zusammen mit einem Gast aus dem Bereich Verfassungsrecht, Philosophie, Soziologie, Politik oder Literatur werden im „Denkraum“ zentrale Werte des Grundgesetzes auf den Prüfstand gestellt, abgewogen und das verteidigt, was auch in den nächsten Jahrzehnten unser Zusammenleben sichern soll. Nach jedem Impulsvortrag erhält das Publikum die Möglichkeit, in kleinen Gruppen die Thesen zu diskutieren und Fragen zu formulieren. In einem abschließenden moderierten Gespräch wird der oder die Vortragende mit diesen Fragen konfrontiert.
Besonders die Würde, so scheint es, hat in den vergangenen Jahrzehnten geradezu Karriere gemacht. Mit ihr beginnt das Grundgesetz. Fast zeitgleich wird sie in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Im Lissabon-Vertrag über die Europäische Union, der wiederum 2009 in Kraft trat, ist sie das erste Grundprinzip – noch vor der Freiheit. Doch woher kommt dieser Begriff, warum ist „die Würde des Menschen unantastbar“ und wie steht es um die Realisierbarkeit? Immerhin, so sagt das Grundgesetz, sind die Achtung und der Schutz der Würde „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Und das „Deutsche Volk“, so weiter, „bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“. Zu einem Leben in Würde gehören auch soziale Mindeststandards, und eine „menschliche Gemeinschaft“ macht nicht an Landesgrenzen halt.
Der Anspruch und die Wirklichkeit von Recht und Verfassung gehört zu den Forschungsgebieten des Rechtswissenschaftlers Günter Frankenberg. Er ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung und assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität. Seine Schwerpunkte umfassen: Vergleichendes Verfassungsrecht, Rechts- und Verfassungstheorie sowie Gefahrenabwehr- und Migrationsrecht. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, insbesondere zum Verfassungs- und zum Ausländerrecht. Zu seinen Publikationen zählen eine Einführung in das Grundgesetz und die Studie „Staatstechnik. Perspektiven auf Rechtsstaat und Ausnahmezustand“. Er ist einer der Herausgeber der Zeitschrift „Kritische Justiz“.
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Die nächsten Termine im Überblick:
4. Dezember 2018
Religionsfreiheit_Wie viel Toleranz verlangt die demokratische Gesellschaft?
mit Rainer Forst (Goethe-Universität, Exzellenzcluster „Normative Orders“)
29. Januar 2019
Meinungsfreiheit_Wie verändert sich das Kommunikationsklima?
mit Bernhard Pörksen (Universität Tübingen)
26. Februar 2019
Gleichberechtigung_Was kann das Recht zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen?
mit Ute Sacksofsky (Goethe-Universität, Exzellenzcluster „Normative Orders“)
19. März 2019
Gemeinwohl_Was bleibt vom Allgemeinen, wenn alle das Besondere wollen?
mit Andreas Reckwitz (Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder)
2. April 2019
Privatsphäre_Wie sind wir geschützt im digitalen Zeitalter?
mit Constanze Kurz (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprecherin des Chaos Computer Clubs)
Ort: Schauspiel Frankfurt, Chagallsaal, Neue Mainzer Str. 17, 60311 Frankfurt am Main
Beginn: Jeweils 20 Uhr
Eintritt: 10 Euro / erm. 8 Euro; www.schauspielfrankfurt.de
Detailliertes Programm: https://www.normativeorders.net/denkraum
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