Ein Termin, den jede*r Studierende*r im Blick haben sollte: die Rückmeldung zum nächsten Semester. Die Frist für das Sommersemester 2025 läuft am 31.01.2025 aus, bis dahin muss der überwiesene Betrag bei der Universität angekommen sein. Für eine verspätete Rückmeldung fällt eine zusätzliche Gebühr von 30 Euro an. Wenn der Semesterbeitrag seitens der Goethe-Universität verbucht ist, ist man als Studierende*r für das folgende Semester rückgemeldet, danach kann auch die Goethe-Card validiert werden. Sonderfälle sind beispielsweise noch anstehende Prüfungsleistungen. Dann kann das Prüfungsamt verbindlich Auskunft darüber erteilen, ob man für den Zeitraum der noch anstehenden Prüfungen eingeschrieben sein muss (sich also rückmelden muss) oder ob die Prüfungen auch ‚extern‘ abgelegt werden können.
Keine Frage: Jeder vergisst schon einmal, anstehende Beträge rechtzeitig zu überweisen, zudem die Rückmeldung für alle Studierenden nur zweimal im Jahr fällig wird. Man sollte sich nach Möglichkeit die Fristen rechtzeitig in den Kalender eintragen. Übrigens stehen die Termine für die Rückmeldung schon lange im Vorhinein fest – auf der Website findet man bereits den für das Wintersemester 2030/31!
In den Gesamtbetrag in Höhe von aktuell 348,28 Euro fließen ganz unterschiedliche Beiträge ein, wie zum Beispiel der Beitrag zum RMV-Semesterticket und umweltgerechter studentischer Mobilität (176,40 Euro) und der Beitrag Studierendenschaft (17,10 Euro). Wer kurzfristig von finanziellen Probleme betroffen ist, kann sich beispielsweise an die Sozial- und Finanzierungsberatung des Studierendenwerks wenden.
Noch nicht zurückgemeldet? Dann wird es aber langsam Zeit!
Weitere Infos zur Rückmeldung und dem Semesterbeitrag →