Im Zusammenhang mit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat das Präsidium der Goethe-Universität einen Krisenstab eingerichtet. Dieser koordiniert die gegenwärtig noch rein präventiven Maßnahmen. Wir informieren unsere Studierenden auf Basis von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Auswärtigen Amts zu den Punkten Mobilität und Gesundheitsvorsorge.
Mobilität:
Das Präsidium empfiehlt Studierenden dringend, von Studienaufenthalten in Risikogebieten derzeit abzusehen, selbst wenn noch keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde. Bitte prüfen Sie eigenständig, ob Reisewarnungen vorliegen und informieren sich auch auf den Seiten des International Office der Goethe-Universität bzw. kontaktieren bei einem geplanten studienbezogenen Auslandsaufenthalt die Mitarbeitenden dort.
Das Präsidium bittet alle Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten, um ein mögliches Ansteckungsrisiko für die Allgemeinheit zu minimieren. Sofern hiervon Studien- und Prüfungsleistungen betroffen sind und Sie dies beim Prüfungsamt geltend machen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen, dass Sie von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und sich deshalb in einer 14-tägigen Quarantäne befinden.
Auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes finden Sie eine täglich aktualisierte Liste mit vom Coronavirus betroffenen Risikogebieten. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier.
Schutz vor Ansteckung:
Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus möglichst zu vermeiden, gelten die gleichen Empfehlungen wie für Influenza und andere Atemwegserkrankungen, vor allem:
- Gute Händehygiene (längeres Einseifen beim Händewaschen; möglichst nicht ins Gesicht fassen), Hinweise des Robert-Koch-Instituts
- Husten- und Nies-Etikette (nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge husten)
- Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter)
Mundschutz: Wenn eine an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung zu verringern (Fremdschutz). Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert (kein Eigenschutz). Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden. (siehe: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Desinfektion: Wenn die oben genannten Regeln eingehalten werden, ist der zusätzliche Einsatz von Desinfektionsmitteln nicht sinnvoll.
Impfungen: Influenza ruft ähnliche Symptome wie SARS-CoV-2 hervor; die Impfung gegen Influenza mit dem aktuellen Nordhalbkugelimpfstoff wird empfohlen. Unabhängig von dem persönlichen Schutzeffekt trägt die Impfung auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle und Belastungen von Gesundheitseinrichtungen bei. Es wird empfohlen, auch den eigenen aktuellen Impfstatus überprüfen zu lassen, beispielsweise in Bezug auf Masern, Diphterie, Polio, Röteln (z.B. beim Hausarzt).
Kontakte im Universitätsalltag:
Um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu minimieren, bitten wir Sie nach Möglichkeit Serviceeinrichtungen der Goethe-Universität wie das Studien-Service-Center oder das International Office zurzeit bevorzugt per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren.
Inwieweit große universitäre Veranstaltungen (ab 1000 Personen) möglicherweise wegen des Coronavirus verschoben werden müssen, wird vom Krisenstab gegenwärtig einzelfallbezogen auf Basis der aktuellen Entwicklung entschieden. Sollte sich aufgrund der weiteren Entwicklungen die Bewertungsgrundlage dafür grundlegend ändern, werden wir Sie auf dieser Webseite umgehend informieren.
Was passiert, wenn Corona-Fälle an der Goethe-Universität auftreten?
Sollten an der Goethe-Universität Corona-Infektionen auftreten, können Veranstaltungsabsagen und universitäre Teilschließungen verfügt werden.
Von Schließung von Schulen/Kitas etc. Betroffene:
Sofern durch die Betreuung Ihrer Kinder Studien- und Prüfungsleistungen betroffen sind und Sie dies beim Prüfungsamt geltend machen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis der Schule bzw. der Kita vorlegen.
Weitere Informationen:
Bei dringenden weitergehenden Fragen zu den oben genannten Punkten schreiben Sie bitte an krisenstab@uni-frankfurt.de.
Weitere Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet. Tel.: 0800 5554666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Hinweis: Mitarbeitenden der Goethe-Universität stehen Informationen zum Coronavirus im Intranet zur Verfügung.