Antidiskriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität in Kraft getreten

Die Goethe-Universität setzt sich für Chancengleichheit ein und trägt Sorge, dass ihre Mitglieder und Angehörigen ein von Respekt und Wertschätzung geprägtes Studier- und Arbeitsumfeld vorfinden und mitgestalten. Daher hat die Goethe-Universität am 30. Juli 2019 eine Antidiskriminierungsrichtlinie erlassen. Als Besonderheit umfasst diese Richtlinie insbesondere die Gruppe der Studierenden, die bisher an öffentlichen Hochschulen keinen Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfahren.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie soll zu einer diskriminierungssensiblen Haltung aller beitragen und regelt unter anderem Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für von Diskriminierung betroffene Personen.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bereich Antidiskriminierung an der Goethe-Universität sowie den Kontakt zur Antidiskriminierungsstelle finden sie hier.

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