Seit dem 01. Januar 2018 erhalten Landesbedienstete das LandesTicket Hessen. Nun haben alle Uni-Beschäftigten, die zugleich auch an der Goethe-Uni eingeschrieben sind, beispielsweise als Promotionsstudierende, die Möglichkeit, sich ihren Semesterticketbeitrag zurückerstatten zu lassen. Die Regelung gilt exklusiv für Landes-Beschäftigte, andere Jobtickets gelten wie bisher nicht als Rückerstattungsgrund.
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