Zustimmung für die Vergabe einer Goethe Research Professorship an Frau Prof. Dr. Susanne Schröter
Die Goethe-Universität befindet sich im Gründungsprozess eines „Transfer- und Kompetenzzentrums Islam“. Im Rahmen dieses Vorhabens erhält Prof. Schröter eine Goethe Research Professorship; ihrem Antrag hat der Hochschulrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.
Prof. Schröter erhält die Goethe Research Professorship, u.a. um an der Konzeption und Umsetzung eines übergreifenden Forschungs- und Transferzentrums Islam an der Goethe-Universität mitzuarbeiten. Dieses Zentrum soll die bereits vorhandenen Expertisen der Goethe-Universität in islamischen Forschungsfragen bündeln. Beteiligt sind das Institut für Studien der Kultur und Religion des Islams (ISKRI), das Zentrum für Islamische Studien (ZEFIS), das Projekt Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG), und das Frankfurter Forschungszentrum globaler Islam (FFGI) sowie weitere Professuren der Goethe-Universität.
Das an der Goethe-Universität etablierte Programm „Goethe Research Professorship“ steht in der Tradition der Adjunct und Distinguished Professorship Programme, vereint diese und zielt darauf ab, das Forschungsprofil der Universität strukturell und inhaltlich zu stärken und weiter zu entwickeln. Eine Goethe Research Professorship wird in der Regel für den Zeitraum von bis zu zwei Jahren vergeben. Im Falle von Prof. Schröter erfolgt die Vergabe für den Zeitraum nach ihrer Pensionierung vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2025.
Prof. Schröter hat ihren Antrag für eine Goethe Research Professorship im Dezember 2022 eingereicht. Nach eingehender Prüfung erfolgte die Genehmigung nun gemäß der dafür vorgesehenen Richtlinie. Neben umfangreichen Antragsmaterialien musste hierfür eine besondere Qualifizierung nachgewiesen werden, basierend auf vier Referenzschreiben von international anerkannten Expertinnen und Experten des jeweiligen Forschungsfeldes. Die Auswahl erfolgte unter Beachtung der DFG-Kriterien zur Auswahl von Gutachtern.
Anmerkung (19. Juli 2023, 11.34 Uhr): Der zweite Absatz wurde zur Präzisierung nachträglich angepasst.