Sommersemester 2020: Aktuelle Informationen für Lehrende

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die ersten Wochen der Veranstaltungszeit in diesem Sommersemester zeigen, dass wir uns auf verschiedenen Wegen mit dem Verzicht auf Präsenzlehrveranstaltungen arrangiert haben – und der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen in virtueller Weise angeboten wird. Dies ist eine besondere Herausforderung und eine besondere Leistung, die mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Die Studierenden, das wurde uns in verschiedenen Gesprächen deutlich, wissen dieses Engagement sehr zu schätzen. Allen Lehrenden und allen an der Organisation von Studium und Lehre Beteiligten danke ich hierfür herzlich!

Wir haben fest vor, aus der ungewöhnlichen Situation zu lernen, wie virtuelle Lehre in Zukunft Präsenzlehre sinnvoll ergänzen kann. Zugleich aber wünschen sich sicherlich die meisten, möglichst bald wieder direkt und vor Ort mit den Studierenden in Kontakt treten zu können. Aufgrund der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregelungen und im Einklang mit der Corona-Verordnung vom 7. Mai 2020 sowie der Auslegung des HMWK wird dies auch weiterhin nur für einen kleinen Teil der Lehrveranstaltungen in bestimmten Formaten möglich sein.

In einigen Stichpunkten möchten wir Sie im Folgenden auf aktuelle Änderungen hinsichtlich Lehre und Prüfungen aufmerksam machen – und auch auf das, was sich nicht geändert hat:

  • Die Lehre muss weiterhin überwiegend in virtueller Form stattfinden; es ist nicht erkennbar, dass sich dies kurzfristig ändern wird. Wir rechnen mittlerweile damit, dass sich dies in das Wintersemester hinein fortsetzt.
  • Laborpraktika mit dem Richtwert von bis zu 15 Teilnehmenden pro Raum sind ab sofort wieder in Präsenz möglich. Gleiches gilt auch für andere Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen, die zwingend Präsenz voraussetzen, etwa im Sport. Voraussetzung für die Durchführung ist in jedem Einzelfall ein ausgearbeitetes Abstands- und Hygienekonzept, das vom Arbeitsschutz (krisenstab@uni-frankfurt.de) überprüft werden muss.
  • Ab Juni werden unter Beachtung der RKI-Standards wieder Prüfungen, Klausuren sowie eKlausuren mit mehr als 12 Teilnehmenden in Präsenz durchgeführt. Dies betrifft zunächst die Nachholprüfungen aus dem Wintersemester 2019/20. Prüfungen mit mehr als 12 Teilnehmenden werden zentral koordiniert. Fachbereiche und Prüfungsämter wenden sich bitte an klausuren@uni-frankfurt.de und zu Fragen zur Organisation der eKlausuren mit LPLUS an epruefungen@rz.uni-frankfurt.de. Aufgrund der durch die Einhaltung der RKI-Standards eintretenden Raumknappheit wird darum gebeten, nach Möglichkeiten auf Äquivalenzleistungen bzw. Online-Prüfungen auszuweichen.
  • Derzeit wird geprüft, inwieweit einzelne kleine Lehrveranstaltungen, die auf Präsenz angewiesen sind, vorbehaltlich der Raumkapazitäten für die Prüfungsdurchführung in den ersten drei Juli-Wochen in Präsenz stattfinden können. Hierzu werden wir in Kürze noch einmal gesondert informieren.
  • Studierenden, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen (vgl. Risikogruppen lt. RKI), sollen Möglichkeiten gegeben werden, am Lehr- und Prüfungsbetrieb von zuhause aus teilzunehmen, etwa durch den großzügigen Einsatz von Äquivalenzleistungen. Auf freiwilliger Basis dürfen Studierende etwa für die Teilnahme an Prüfungen auf den Campus kommen. Dies gilt ebenfalls für Studierende, die mit Personen aus einer Risikogruppe im selben Haushalt leben.
  • Da die Ausleihmöglichkeiten in der Bibliothek wieder gegeben sind, laufen die zum 17. März (Beginn der Einschränkung des Lehrbetriebs) ausgesetzten Bearbeitungsfristen der Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitung nun weiter. Als Stichtag für die Umstellung gilt der 15. Mai 2020. Für neu ausgegebene Hausarbeiten und Abschlussarbeiten mit Ausgabe zwischen dem 15. Mai und einschließlich 30. September 2020 starten die in der Ordnung festgelegten Bearbeitungsfristen mit dem Tag der Ausgabe und werden pauschal jeweils um drei Wochen verlängert. Für Staatsexamina können abweichende Regelungen getroffen werden.
  • Entliehene Bücher werden im Juni letztmalig automatisch um 28 Tage durch die UB verlängert. Danach gelten wieder die Leihfristen und ab dem 1.7.2020 wird dann auch wieder gemahnt. Die UB wird dazu noch weiter informieren.
  • Derzeit gibt es noch keine landesweit abgestimmte Regelung für die Vorlesungszeit im Wintersemester. Es kommt möglichweise wie im laufenden Semester zu einem verspäteten Beginn. Falls das Wintersemester unter ähnlichen Bedingungen wie das laufende Semester stattfinden muss, werden voraussichtlich vergleichbare Regelungen Anwendung finden.

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Punkten finden Sie in unserem Internetauftritt unter https://www.uni-frankfurt.de/corona-lehrende.

Wir bitten Sie um Beachtung und auch um Verständnis für die neu getroffenen Regelungen. Sie wurden und werden auch künftig insbesondere mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Lehre und Studium erarbeitet – und falls erforderlich, an die aktuelle Situation angepasst. Diese Abstimmung und auch die vielfältigen und ertragreichen Absprachen mit Ihnen erleben wir als pragmatisch und zielführend! Auch dafür besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Birgitta Wolff, Präsidentin der Goethe-Universität
Roger Erb, Vizepräsident für Studium und Lehre t

 

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