Die Universität erreichen zahlreiche Zuschriften zu einem Video, das den Angaben zufolge am Zaun des Protestcamps im Grüneburgpark aufgenommen wurde und eine Person zeigt, die Plakate mit Bildern von Geiseln der Hamas abreißt. Dazu wird geschrieben, die Person sei Student und/oder Angestellter der Universität. Die Universität kann keine Aussage dazu treffen, ob eine bestimmte Person an der Goethe-Universität studiert oder angestellt ist oder nicht; das verbietet der Persönlichkeitsschutz.
Die Goethe-Universität verpflichtet sich in ihrem Leitbild entschieden gegen Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus und verfolgt gemäß ihrer Antidiskriminierungsrichtlinie das Ziel, im Rahmen ihrer Möglichkeiten jede Form von Diskriminierung auf dem Campus und an der Universität zu verhindern oder zu beseitigen. Wenn auf dem Campus Verstöße gegen die Hausordnung und/oder die Antidiskriminierungsrichtlinie geschehen, stehen der Universität auch Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Rahmen von Versammlungen nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz allerdings sind diese Möglichkeiten weitgehend ausgehebelt, zuständig für die Einhaltung von Auflagen sowie von Recht und Gesetz sind dann Ordnungsamt und Polizei. Für die Verfolgung von Rechtsverstößen außerhalb der Universität sind die Sicherheitsbehörden zuständig.







