Update aus dem Corona-Krisenstab

Update: 23. März 2020, 19:30 Uhr

Liebe Universitätsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 22. März zusammen mit den Landesregierungen weitergehenden Maßnahmen (z.B. Kontaktsperre) zur Einschränkung des öffentlichen Lebens in Deutschland erlassen. Damit ist – wie schon seit Tagen vermutet und wie es die Präsidentin in ihrem Schreiben vom Wochenende schon angekündigt hatte – ein neuer Zustand eingetreten, der mit weiteren Folgen für den Betrieb der Goethe-Universität verbunden ist: Wir schalten den Uni-Betrieb nun sukzessive auf den Notbetrieb herunter. Dieser ist in etwa vergleichbar mit der Schließung der Universität in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Dabei steht das Präsidium der Goethe-Universität regelmäßig in Kontakt mit der Landesregierung und den Präsidien der anderen hessischen Universitäten, die gleichfalls den Betrieb an die allgemeine Situation anpassen und ihn weiter herunterfahren. Für das Universitätsklinikum Frankfurt gelten abweichende Regelungen. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf der Webseite www.uni-frankfurt.de/corona auf dem Laufenden. 

Gebäude: Mit sofortiger Wirkung sind alle Gebäude an den Standorten Westend, Bockenheim, Riedberg sowie Ginnheim geschlossen. Zugang haben über bestehende Schließungen nur noch Berechtigte, die den Notbetrieb – auch in der Forschung – aufrechterhalten oder im Krisenmanagement tätig sind. Dabei sind die Regeln des Robert-Koch-Institut zur Vermeidung von Corona-Infektionen einzuhalten. 

Forschung: Ähnlich wie beim Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr werden nur noch Arbeiten durch Berechtigte fortgeführt werden, die aus Sicherheitsgründen oder um wichtige Forschungsprozesse nicht zu riskieren, unerlässlich sind. Dazu zählt auch der unabdingbare Weiterbetrieb von Großgeräten und anderer Forschungsinfrastruktur.

Personal: Es sind nur noch wenige Mitarbeitende, die zur Aufrechterhaltung der basalen Infrastruktur sowie für das akute Krisenmanagement unverzichtbar sind, vor Ort in der Universität tätig. Alle anderen Mitarbeitenden arbeiten im Interesse ihrer eigenen Gesundheit und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mobil oder sind bezahlt freigestellt. Für die mobile Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice gilt die tägliche Sollarbeitszeit.

Erreichbarkeit der Arbeitsstätte: Derzeit bestehen weiterhin keine Ausgangssperren. Daher sind auch keine Arbeitgeber-Bescheinigungen für den Weg zur Arbeit erforderlich. Sollten die zur Zeit geltenden Verordnungen weiter angepasst werden, könnte sich dies jedoch ändern. Für diesen Fall stellt das Kanzlerbüro der Goethe-Universität Arbeitsgeberbescheinigungen für Personen aus, deren Präsenz in Räumen der Universität zur Aufrechterhaltung der basalen Infrastruktur sowie für das Krisenmanagement erforderlich ist. Im Fall von Kontrollen durch Ordnungskräfte könnten diese vorgezeigt werden.

Vertretungsregelungen: In den Einheiten, die zur Aufrechterhaltung des Notbetriebs erforderlich sind, müssen in Abstimmung mit den Vorgesetzten wirksame Vertretungsregelungen getroffen werden. Diese beugen dem Ausfall wichtiger Infrastruktureinheiten im Erkrankungsfall zentraler Akteure vor. 

Noch eine Bitte zum Schluss: Wir alle erleben derzeit einen Zustand, den wir uns vor wenigen Wochen noch nicht hätten vorstellen können. Damit sich unser Leben so bald wie möglich wieder normalisieren kann, brauchen wir auch ein passendes Medikament und einen Impfstoff. Auch unsere KollegInnen, beispielsweise die Virologinnen und Virologen um Prof. Sandra Ciesek forschen derzeit Tag und Nacht an solchen Substanzen, die Hilfe gegen Covid-19 versprechen. Helfen Sie Ihnen dabei – mit einer Spende ganz gleich in welcher Größenordnung – und sagen Sie es bitte auch weiter! Hier der Link zum Spendenportal „Better Place“.  Vielen Dank!

Herzliche Grüße und bleiben Sie weiterhin gesund!

Prof. Dr. Birgitta Wolff (Präsidentin)
Dr. Albrecht Fester (Kanzler)

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