Ab 12. Mai: Rückkehr zur Hybridlehre wieder möglich

In Frankfurt lag die Corona-Inzidenz beginnend ab KW 18 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 – dem oberen im Bundesinfektionsschutzgesetz definierten Schwellenwert, ab dem besondere bundesweite Schutzmaßnahmen gelten. Laut Gesetz können in diesem Fall am sechsten Werktag mit Geltung für den siebten , dem 12. Mai, entsprechende Lockerungen bekannt gegeben werden.

Wie bereits im universitären Krisenstab der KW 18 angekündigt, kann auch an der Goethe-Universität mit Wirkung vom 12. Mai zur Hybridlehre zurückgekehrt werden. Wir möchten Sie daher bitten, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Bitte beachten Sie, dass alle bisher geltenden Standards und Maßnahmen des Infektionsschutzes sowie die geltenden Abstandsregelungen und das entsprechende Testregime weiterhin strikt eingehalten werden. Über weitere mögliche Schritte – insbesondere bei einer erneuten Veränderung der Infektionslage jenseits gesetzlich definierter Schwellenwerte mit Auswirkungen auf Lehre und Forschung  – halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden.

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