Ferdinand Gerlach erneut zum Gesundheitsweisen berufen

Prof. Ferdinand Gerlach, Institut für Allgemeinmedizin, Fachbereich Medizin

Prof. Ferdinand M. Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Goethe-Universität, ist erneut in den Sachverständigenrat Gesundheit der Bundesregierung berufen worden. Der Allgemeinmediziner ist bereits seit 2007 Ratsmitglied und ab 2012 war er Vorsitzender. Ob er das Amt des Vorsitzenden erneut übernimmt, entscheidet sich in der konstituierenden Sitzung am 27. Februar, wenn der Rat seinen Vorsitzenden wählt.

„Das deutsche Gesundheitssystem steht in den kommenden Jahren vor wichtigen Herausforderungen. Der Rat kann mit seiner interdisziplinären und unabhängigen Expertise wichtige Beiträge zu deren Bewältigung leisten. Ich freue mich auf spannende Aufgaben“, so Ferdinand Gerlach.

Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung im deutschen Gesundheitswesen. Er setzt sich aus sieben Professorinnen und Professoren zusammen, die die Bereiche Medizin, Wirtschaftswissenschaft und Pflegewissenschaft vertreten. Das Gremium wurde in seiner bisherigen Zusammensetzung bis auf zwei neue Mitglieder bestätigt. An Stelle des ausscheidenden Gesundheitsökonomen Prof. Eberhard Wille (Universität Mannheim) und der Medizinerin Prof. Marion Haubitz (Universität Hannover) wurden neu berufen die Ökonomin Prof. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) und den Mediziner Prof. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg).

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren. Der Rat soll Vorschläge für die bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten machen, Versorgungsdefizite aufspüren und Vorschläge für den Abbau von Überversorgungen machen. Hierzu erstellen die Sachverständigen alle zwei Jahre ein Gutachten, das dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird.

Im letzten Gutachten, das seit dem Sommer 2018 im Rahmen mehrerer, auch regionaler Konferenzen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert wurde, hat der Rat sich besonders zur bedarfsgerechten Steuerung im Gesundheitswesen geäußert. Neben einem vieldiskutierten Konzept zur Neuorganisation der Notfallversorgung in Deutschland betrifft dies etwa die Weiterentwicklung der Kliniklandschaft, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Praxen sowie die koordinierte Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen und mit Rückenschmerzen. Die Gutachten enthalten weitreichende Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

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