Legal Aid: Richtlinie soll Vertrauen in Europa stärken

Prof. Dr. Matthias Jahn, Professor für Strafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt.

Strafrechtler Prof. Matthias Jahn von der Goethe-Universität sieht in Deutschland strukturelle Mängel bei der Pflichtverteidigung

Das System der Pflichtverteidigung – oder „notwendigen Verteidigung“ – in Deutschland steht auf dem Prüfstand: Die Legal Aid-Richtlinie der Europäischen Kommission verlangt eine europaweite Angleichung und Verbesserung bis zum 25. Mai 2019. Der Frankfurter Strafrechtler Prof. Matthias Jahn erklärt im Online-Interview, worum es geht.

Zwei Jahre hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, um die europäische Legal Aid-Richtlinie in nationale Regelungen umzusetzen, Ende Mai tritt die Richtlinie in Kraft. In Deutschland hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch es gibt Kritik von Seiten der Bundesländer – und der Boulevardpresse. Umstritten ist insbesondere das zentrale Element der „Verteidigung der ersten Stunde“, die besagt, dass der Beschuldigte noch vor der ersten Vernehmung Anspruch auf vom Staat vergüteten rechtlichen Beistand hat. Die Kritiker warnen vor hohen Kosten und einem Rückgang von ad-hoc-Geständnissen. „Das ist eine abwegige Vorstellung vom Sinn und Zweck des Strafverfahrens“, sagt Prof. Jahn dazu. Das Strafrecht sei schließlich nicht dazu da, möglichst leicht Geständnisse in einer Überrumpelungssituation zu generieren, sondern, die Tat aufzuklären.

Jahn zufolge ist es höchste Zeit, dass die Pflichtverteidigung neu aufgestellt wird. In einer großangelegten Studie hat er 2014 nachgewiesen, dass bei der Rekrutierung von Anwälten oft subjektive Auffassungen von Richtern den Ausschlag geben: Nicht selten seien persönliche Bekanntschaft oder ein möglichst „pflegeleichter“ Auftritt vor Gericht entscheidend für die Anfrage bei bestimmten Juristen. Das Beispiel anderer europäischer Ländern – zum Beispiel den Niederlanden oder Litauen – zeige Wege auf zu einem objektiveren und die Interessen des Beschuldigten stärker berücksichtigenden Vorgehensweise. An den Kosten dürfe eine Neukonzeption nicht scheitern, meint Jahn: „Kostenneutral gibt’s nichts, und das ist auch gut so.“ Einem zweistelligen Millionen-Euro-Betrag gegenüber bestehe die Gefahr deutlich höherer Summen wegen Vertragsverletzung – und eines weiteren Reputationsverlusts für Deutschland.

Informationen: Prof. Dr. Matthias Jahn, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie, Institut für Kriminalwissenschaft und Rechtsphilosophie, Fachbereich Rechtswissenschaft, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, Telefon 069/798-34336, E-Mail jahn@jur.uni-frankfurt.de

Das gesamte Interview mit Professor Jahn über die Anforderungen der Legal Aid Richtlinie, den Alltag an deutschen Gerichten und die Bedeutung der Beschuldigtenperspektive lesen Sie hier:http://tinygu.de/Matthias-Jahn

Quelle: Pressemitteilung vom 25. April 2019

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