Besserstellung von Hilfskräften

Eine Erweiterung der universitären Selbstverpflichtung bringt für die über 2.200 Hilfskräften der Goethe-Universität eine deutliche Besserstellung. Damit erfüllt das Präsidium wesentliche Anliegen der Hilfskraftinitiative und die gesetzlichen Änderungen, die sich aus der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ergeben. Die Hilfskraftinitiative hatte unter anderem bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Vergütung gefordert.

Ein wichtiges Element der Selbstverpflichtung ist die Dynamisierung der Bezüge von Hilfskräften. Ähnlich wie bei den Angestellten der Stiftungsuniversität werden deren Bezüge ab 2017 regelmäßig erhöht. Die Anhebung der Stundensätze orientiert sich an den prozentualen Steigerungen der Entgeltgruppen E10 bis 15. Bereits zum 1. Oktober 2015 waren die Stundensätze für alle Hilfskräfte der Goethe-Universität spürbar angehoben worden. Eine weitere Erhöhung war zum 1. Januar 2016 erfolgt.

Weitere Inhalte der Selbstverpflichtung:

  • Die Arbeitsbedingungen von Hilfskräften werden verbessert und regelmäßig überprüft.
  • Als Ansprechpartner bei Beschwerden oder für Verbesserungsvorschläge rund um die Arbeitsbedingungen von Hilfskräften werden eine Ombudsperson sowie eine Vertretung ernannt.
  • Eine Evaluierung der Neuregelungen soll nach drei Jahren erfolgen.

Forderungen der Initiative und der Gewerkschaft nach einer weitergehenden Regelung wie zum Beispiel einen Tarifvertrag erteilte das Präsidium eine Absage, unter anderem auch deshalb, weil bei der Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften Flexibilität eine wichtige Rolle spielt. Zuvor hatte sich bereits der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Hochschulrats der Goethe-Universität gegen den Abschluss eines Tarifvertrags für Hilfskräfte ausgesprochen.

Endgültig frei geworden war der Weg für eine universitäre Selbstverpflichtung jedoch erst, nachdem der Senat in seiner Januar-Sitzung hervorgehoben hatte, aus Sicht von Forschung und Lehre sei eine Aufnahme der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in den Tarifvertrag derzeit nicht sinnvoll. Der Senat hatte betont, Verhandlungen über Tarifverträge seien Sache der Tarifpartner.

Bei einer am 16. Februar anberaumten Verhandlungsrunde mit der Gewerkschaft und der Hilfskraftinitiative hatte das Präsidium daraufhin festgestellt, die Tarifverhandlungen nicht weiter fortsetzen zu wollen.

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