„Vorwürfe der angeblichen Datenmanipulation unbegründet“

Goethe-Universität Frankfurt am Main stellt das Verfahren gegen Prof. Dr. Simone Fulda ein.

Prof. Dr. Simone Fulda, Foto: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Simone Fulda

Die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Goethe-Universität Frankfurt hat das Verfahren gegen die Medizin-Professorin und frühere Präsidentin der Universität Kiel, Prof. Dr. Simone Fulda, wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Zum Jahreswechsel 2023/24 hatte ein Wissenschaftsjournalist gegen Simone Fulda schwere Vorwürfe des angeblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben und diese an die Goethe-Universität Frankfurt herangetragen. Die Universitätsleitung ist diesen Vorwürfen umgehend nachgegangen und hat die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gemäß der „Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ um Prüfung gebeten.

Simone Fulda war an der Goethe-Universität ab 2010 Professorin für Experimentelle Tumorforschung und Direktorin des Instituts für Experimentelle Tumorforschung in der Pädiatrie sowie von 2018 bis 2020 Vizepräsidentin für Forschung und akademische Infrastruktur. Die Kommission hat diejenigen Vorwürfe eingehend geprüft, die Publikationen Fuldas in den letzten fünfzehn Jahren mit Zugehörigkeit zur Goethe-Universität betrafen.

Nach dieser umfangreichen Überprüfung hat die Kommission das Verfahren im Einklang mit ihrer Satzung nun wegen Geringfügigkeit eingestellt. Für die von einem Dritten behauptete Datenmanipulation im Sinne eines bewussten und zielgerichteten Vorgehens hat die Kommission keinerlei Anhaltspunkte festgestellt. In den Fällen, in denen die nach der Satzung und den Vorgaben der DFG erforderliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen war, konnte im Gegenteil mit Hilfe der Rohdaten nachgewiesen werden, dass die Experimente selbst nach den Regeln wissenschaftlicher Praxis durchgeführt wurden und die Ergebnisse nicht verfälscht sind.

Zwar ist es in Einzelfällen zu einer unbeabsichtigten Verwechslung von repräsentativen Beispielabbildungen und ähnlich gelagerten Versäumnissen gekommen. Diese haben aber weder zu einer Veränderung am Inhalt der Abbildungen noch der Publikation insgesamt geführt. Sie wurden außerdem von der Wissenschaftlerin durch Korrekturmeldungen in den betreffenden wissenschaftlichen Zeitschriften unverzüglich richtiggestellt.

Im Ergebnis hat daher die Kommission kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten Fuldas festgestellt und das Verfahren unter Würdigung der Tatsache, dass Fulda durch ihre umfassende Kooperation zur Aufklärung der Angelegenheit und Richtigstellung beigetragen hat, wegen Geringfügigkeit im Einklang mit der Satzung eingestellt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

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