Stellungnahme des Präsidiums vom 24. Mai 2023

Stellungnahme des Präsidiums in der Senatssitzung am 24.05.2023 zu den Auseinandersetzungen rund um die durch das Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam (FFGI) durchgeführte Veranstaltung „Migration steuern, Pluralität gestalten. Herausforderungen der Einwanderungspolitik in Deutschland“.

Am 28.04.2023 fanden auf dem Campus Westend zwei Veranstaltungen mit Bezug zu Fragen der Migration statt, eine organisiert von der FFGI-Arbeitsgruppe geleitet von Frau Prof. Dr. Schröter und eine durch den AStA. Die wissenschaftliche und auch öffentliche Verortung oblagen jeweils den Veranstalter*innen.

Die nach Provokation im öffentlichen Raum in diesem als auch in der Veranstaltung „Migration steuern, Pluralität gestalten. Herausforderungen der Einwanderungspolitik in Deutschland“ getätigten Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters lösten eine heftige Diskussion über die Rahmung und Ausgestaltung von Veranstaltungen aus, die auf eine Interaktion mit Akteuren aus der Gesellschaft ausgerichtet sind.

In der Stellungnahme des Präsidiums am Tag nach der Veranstaltung hatten wir unverzüglich und deutlich diese Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters verurteilt. Der Präsident stellte unmissverständlich fest, dass jede explizite oder implizite den Holocaust relativierende Aussage vollkommen inakzeptabel sei und an der Goethe-Universität nicht toleriert werde – dies gelte gleichermaßen für die Verwendung rassistischer Begriffe.

Grundlegende Prämisse für wissenschaftliche Veranstaltungen wie auch für die Debatten, die an kontroverse Veranstaltungen anschließen, ist die auf gesetzlicher Ebene verbriefte Wissenschaftsfreiheit sowie das für die Goethe-Universität erarbeitete Leitbild. Eine wichtige Aufgabe der Universität ist es, wissenschaftliche Diskursräume zu eröffnen und der Pluralität von Positionen im methodisch gestützten Erkenntnisprozess Rechnung zu tragen. Experimentelles Denken und Irrtum gehören ebenso dazu wie der Widerspruch im Sinne des Erkenntnisfortschritts. Entsprechend haben wir als Präsidium der Goethe-Universität bei der zurückliegenden Veranstaltung des FFGI dafür Sorge getragen, dass die Konferenz von Frau Prof. Schröter durchgeführt werden konnte. Hierzu waren im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen getroffen worden.

Für die Durchführung von Veranstaltungen gilt, dass den Wissenschaftler*innen der Goethe-Universität, welche im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Qualifikation die Befähigung und Befugnis der Vertretung ihres Fachgebiets erworben haben, die Verantwortung zukommt, den wissenschaftlichen Diskurs auf der Höhe des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und im Sinne eines produktiven Austauschs mit Fachkolleg*innen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auszugestalten. Eine vorgebrachte wissenschaftliche Kritik an einer Veranstaltung stellt somit keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit dar.

Neben der wissenschaftlichen Kritik wird immer auch Protest und öffentliche Kritik geäußert werden, die unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Derartige Proteste haben als soziale Praxis des Politischen auch an den Universitäten ihren Ort. Es ist zu wünschen, dass diese Proteste nicht auf Beleidigung, Provokation und Polarisierung angelegt sind. Zahlreiche Kommunikationen rund um die Veranstaltung vom 28.04.2023, unter anderem seitens Protestierender vor dem Gebäude „Normative Orders“, und durch Personen im Nachgang zu den Ereignissen ließen jedoch Respekt und Anstand vermissen und werden seitens des Präsidiums verurteilt.

Die anhaltenden Debatten und weitergehenden Kontroversen machen aus Sicht des Präsidiums deutlich, dass es neben den Leitplanken für Forschung, Studium und Lehre auch für den Dialog und der Interaktion mit der Gesellschaft und den wissenschaftlichen Erkenntnis- und Technologietransfer eines Qualitätsverständnisses für dem verantwortungsvollen Austausch über die Grenzen des Wissenschaftssystems hinweg bedarf. Für die Bereiche von Forschung und Lehre existieren entsprechende Qualitätsstandards, die wiederum strukturell implementiert sind und die auch im Austausch mit weiteren der Wissenschaft und Bildung verpflichteten Institutionen regelmäßig kritisch überprüft und angepasst werden. In der Stellungnahme am 29.04.2023 haben wir als Präsidium entsprechend angekündigt, den „statusübergreifenden Dialog [zu] gemeinsame[n] Werte[n] und Guidelines zur Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen an der Nahtstelle von Wissenschaft und Öffentlichkeit“ strukturiert zu beginnen. Dazu bedarf es jedoch einer wissenschaftlichen Sachlichkeit. Um diese sicher zu stellen, wird vom Präsidenten eine Kommission eingerichtet, welche zeitnah ihre Arbeit aufnehmen wird. Die nötigen Schritte für den Einbezug der Universität und ihrer Organe in diesen Prozess werden derzeit erarbeitet.

Die Aufgabe der Kommission besteht in der Erarbeitung eines Textes, der ein gemeinsames Selbstverständnis formuliert, freilich auf dem Boden der Freiheit der Wissenschaft und der mit ihr einhergehenden Verantwortung. Dieser Erarbeitungs- und Diskussionsprozess wird verschiedene Positionen berücksichtigen und so Einsichten und Erkenntnisse hervorbringen, wie der Dialog mit der Gesellschaft qualitätsvoll gestaltet werden kann.

Für die Aufarbeitung der zurückliegenden Veranstaltung fordert das Präsidium die Mitglieder der Universität auf – und dies auch während der heutigen Senatssitzung – die Auseinandersetzungen bei aller Kontroversität mit Respekt zu führen und somit erste, beispielgebende Impulse für den notwendigen Prozess der Selbstverständigung zu geben.

Auch die seit der Veranstaltung erfolgten öffentlichen Berichterstattungen wurden von Seiten des Präsidiums verfolgt. Der nun vom Präsidium der Goethe-Universität eingeschlagene Weg ist einer

  • des höchstmöglichen Maßes an Offenhalten von Diskursräumen,
  • der diskursiven Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene mit möglichst evidenzbasierten Argumenten und
  • des Austauschs in geregelten Bahnen, basierend auf gegenseitigem Respekt.

Das Präsidium der Goethe Universität
24.05.2023

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