Diskussionsraum zur 175-Jahr-Feier der Nationalversammlung mit Forschenden der Goethe-Universität

Vor 175 Jahren ist im Plenum der Paulskirche und in den fachpolitischen Ausschüssen, die in den umliegenden Gaststätten zusammenkamen, über die Grundrechte diskutiert worden. Zur Feier des 175. Jubiläums der Paulskirchenverfassung eröffnet die Stadt Frankfurt am Main (bei freiem Eintritt) unter dem Titel „Grundschule der Rechte – Freiheit und Gleichheit in der Verfassung der Paulskirche“ am Donnerstag, 18. Mai, und am Freitag, 19. Mai, jeweils von 16 bis 18 Uhr im Haus am Dom einen Diskussionsraum – ganz nach Art dieser Beratungen.

Dabei geht es um zwei zentrale Themen, die 1848/49 von der Nationalversammlung in der Paulskirche debattiert und als Grundrechte benannt worden sind: zum einen um die Gleichheit vor dem Gesetz und die Aufhebung aller Standesvorrechte, zum anderen um die Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Nach den Impulsvorträgen wird jeweils in kleinen Gruppen diskutiert – fast wie zu Zeiten der Paulskirche. Dabei sollen Fragen und Thesen formuliert werden, zu denen der jeweilige Gast dann Stellung bezieht.

Prof. em. Günther Frankenberg, Experte für Öffentliches Recht von der Goethe-Universität, wird am 18. Mai die Vorgeschichte der Frankfurter Verfassung darstellen. Im März 1849 verabschiedet, trat die Verfassung nie in Kraft, weil die Fürsten die Macht zurückeroberten und der preußische König die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte. Somit war die Revolution 1849 zwar gescheitert, nicht jedoch die für die damalige Zeit sehr moderne Verfassung der Paulskirche. Vor allem die darin formulierten Grundrechte wurden bei den Beratungen der Weimarer Verfassung 1919 und des Grundgesetzes 1948/49 wieder aufgerufen. Unter veränderten Umständen und in erneuertem sprachlichen Gewand kam ihr Geist 1949 im Grundgesetz zur Geltung: Die Abschaffung von Ständen und Standesvorrechten sowie die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz standen Pate für den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und eine Reihe von Diskriminierungsverboten. Aus dem Recht der Deutschen, ihre Meinung frei zu äußern, wurde ein Menschenrecht.

Das Impulsreferat zur „Gleichheit“ hält am Donnerstag, 18. Mai, Prof. Stephan Lessenich, Soziologieprofessor an der Goethe-Universität und Direktor des Instituts für Sozialforschung.

Am Freitag, 19. Mai, spricht die Rechtswissenschaftlerin Prof. Ute Sacksofsky – ebenfalls von der Goethe-Universität – über die „Frankfurter Meinungsfreiheit“.

Beide Veranstaltungen werden von Marion Tiedtke, Professorin an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt, moderiert.

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