Frankfurter Tag der Rechtspolitik nimmt moderne Fortpflanzungsmethoden in den Blick

Foto: Marion Lewald

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Menschen eine große Belastung. Umso nachvollziehbarer, dass viele Paare neue Hoffnung in die Methoden der modernen Reproduktionsmedizin setzen. Doch nicht alles ist in Deutschland erlaubt. Unter dem Titel „Väter, Mütter, Kind – Reproduktionsmedizin und Recht“ befasste sich der Frankfurter Tag der Rechtspolitik in diesem Jahr mit rechtlichen Fragen rund um Eizellen- und Samenspende, Embryonenschutz und Leihmütter. Nicht nur bei Studierenden stieß die Veranstaltung auf großes Interesse: Der Hörsaal war fast bis auf den letzten Platz belegt.

Gibt es ein Grundrecht auf die Erfüllung eines Kinderwunsches? Dieser Frage ging die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Prof. Ute Sacksofsky nach. Ihre Kollegin Prof. Marina Wellenhofer, die an der Goethe-Universität unter anderem Familienrecht lehrt, sprach über das Problem der rechtlichen Elternschaft vor dem Hintergrund reproduktionsmedizinischer Tatsachen. Aus der Praxis berichtete Dr. Renata von Pückler, Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, die derzeit am Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig ist.

In Deutschland ist – wie in einigen anderen Ländern Europas – Leihmutterschaft bislang verboten. Welche sozialen Härten daraus entstehen können, zeigte der Vortrag von OLG-Richterin von Pückler: Ein italienisches Paar hatte ein Kind von einer Leihmutter in Russland austragen lassen, doch die italienischen Behörden sprachen ihnen die Elternschaft ab. So kam das sechs Monate alte Baby zunächst für viele Monate in ein Kinderheim, bevor es an eine Pflegefamilie vermittelt werden konnte. Eine mehrfache Traumatisierung für das Kind wurde in Kauf genommen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und eine präventive Wirkung zu erzielen. Ein Zuhörer wies auf Härten hin, die ihm in Deutschland widerfahren seien: Er habe vier Kinder von Leihmüttern ausgetragen lassen, habe aber bei deutschen Behörden zum Teil lange Zeit um die Anerkennung kämpfen müssen.

Soll man vor diesem Hintergrund den „Fortpflanzungstourismus“ und damit die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Elternschaft beenden, indem man die Gesetze liberalisiert? Was würde das für den Schutz der Menschenwürde der Leihmütter bedeuten? Und wie ist es für ein Kind, von einer Frau ausgetragen zu werden, die weder seine leibliche noch seine rechtliche Mutter ist? Nachdem die Wirklichkeit immer komplexer wird, wäre es da nicht an der Zeit, darüber nachzudenken, mehr als zwei Elternteile anzuerkennen, warf Prof. Cornelius Prittwitz, Professor für Strafrecht an der Goethe-Universität, ein. In der Podiumsdiskussion, an der außer den Referenten auch der Theologe Prof. Lukas Ohly und Anne Meier-Credner vom Verein Spenderkinder teilnahmen, wurde deutlich, dass in die rechtswissenschaftliche Debatte auch ethische und psychologische Aspekte einfließen sollten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Albrecht Cordes, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität. Thomas Metz, Staatssekretär im Hessischen Justizministerium, sprach zu Beginn ein Grußwort.

Der Frankfurter Tag der Rechtspolitik wird seit 1992 jährlich vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium der Justiz veranstaltet.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie im UniReport Ausgabe 1-2018

Fortpflanzungsmedizin – juristisch ein weites Feld

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