Tagungsreihe ECLE zum Thema »Wirtschaftsstrafrecht und Systeme« [Nachbericht]

Cornelius Prittwitz, Charlotte Schmitt-Leonardy und Matthias Jahn (v. l. n. r.)

Deutschland steht unmittelbar vor der Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Was jahrzehntelang als undenkbar galt, dann im letzten Koalitionsvertrag als politisches Ziel ausgegeben worden ist und in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert wurde, steht vor der Umsetzung: strafrechtliche bzw. zumindest strafrechtsähnliche Sanktionen gegen Unternehmen. Die wissenschaftliche Diskussion auf dem Weg dorthin ist nicht zuletzt auch an der Goethe-Universität durch die von Prof. Dr. Matthias Jahn, Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy und Dr. Christian Schoop entwickelten „Frankfurter Thesen“ zur Unternehmensverantwortung für Unternehmenskriminalität maßgeblich mitgeprägt worden.

Unternehmensverantwortung

Ein Unternehmensstrafrecht bedeutet nicht nur einen Paradigmenwechsel innerhalb des Rechtssystems, sondern zeitigt auch enorme wirtschaftliche Auswirkungen. Schon vor dem Gesetzesbeschluss (dem ein tatsächliches Wirksamwerden der Regelungen wohl erst nach zwei Jahren nachfolgen soll) wird über Belastungen der Unternehmen nicht nur durch drohende Sanktionen, sondern auch durch das Erfordernis eines weiteren Ausbaus der Compliance-Systeme, aber umgekehrt auch über etwaige positive Auswirkungen in der Unternehmenskultur diskutiert.

Insoweit ist es nur folgerichtig, wenn das zukünftige Unternehmensstrafrecht auch zum Thema des zehnten ECLE-Symposiums 2019 geworden ist, beschäftigt sich die Tagungsreihe „Economy, Criminal Law, Ethics“ doch gerade mit den Bezügen zwischen Strafrecht, Wirtschaft und unternehmerischer Ethik. Die von Prof. Dr. Matthias Jahn, Eberhard Kempf, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy organisierten ECLE-Tagungen, die jährlich im November an der Goethe-Universität stattfinden, gehen jeweils ebenso aktuellen wie grundlegenden Themen nach, und der Zeitpunkt hätte treffender nicht sein können, um – jedenfalls im Schwerpunkt – über ein Unternehmensstrafrecht zu diskutieren, welches möglicherweise noch in Gesetzesform gegossen werden soll.

Somit bildete das Unternehmensstrafrecht einen Dreh- und Angelpunkt des vom Facettenreichtum geprägten Symposiums, das unter dem Oberbegriff „Wirtschaftsstrafrecht und Systeme“ stand: So startete der erste, von Prof. Dr. Cornelius Prittwitz (Goethe-Universität) geleitete, Tagungs-Vormittag zu dem Thema „Wirtschaftsstrafrecht, Ethik und Systeme“ mit einem Vortrag von Prof. Dr. Josef Wieland (Zeppelin-Universität, Konstanz) zu der Fragestellung, ob durch Compliance-Erfordernisse Ethik in die rechtlichen und wirtschaftlichen Systeme Einzug hält.

Oliver Wieck von der International Chamber of Commerce Germany e.V. in Berlin stellte sodann Beispiele für Compliance und Nachhaltigkeit im Unternehmensalltag vor, bevor sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Taschke (Frankfurt am Main) im letzten Vortrag des Vormittags kritisch mit der Frage befasste, ob und inwieweit Compliance-Systeme zur Durchsetzung des Strafrechts geeignet sind. Der Nachmittag war zentral dem Thema Unternehmensstrafrecht gewidmet: Im ersten, von Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (Goethe-Universität) moderierten Panel wurde die Rolle des Wirtschaftsstrafrechts im Zusammenspiel zwischen System und Akteur in einen größeren Zusammenhang gestellt:

Jack Ewing von der New York Times (Frankfurt am Main) ging im ersten Vortrag dem Volkswagen-Skandal nach und veranschaulichte, wie aus der beabsichtigten Gewinnmaximierung allmählich kriminelles Verhalten wurde. Prof. Dr. Katja Langenbucher (Goethe-Universität) beschrieb anschließend das Unternehmensstrafrecht als Bestandteil eines größeren, rechtsgebietsübergreifenden Systems normativer Steuerungsmöglichkeiten des Unternehmens.

Das angekündigte Verbandssanktionengesetz

Im zweiten, von Prof. Dr. Matthias Jahn (Goethe-Universität) moderierten Block standen dann konkrete Probleme im Zusammenhang mit dem gegenwärtig vorliegenden Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes im Mittelpunkt: Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen (Berlin) beleuchtete die Auswirkungen des geplanten Rechts auf die Individualverantwortung am Beispiel der – nicht selten durch hohen Risikobedarf und vergleichsweise geringe Erfahrung geprägten – Startup- Szene.

Die verfahrensrechtlichen Probleme eines Verbandssanktionenrechts wurden anschließend in einem kompakten Überblick von Prof. Dr. Roland Schmitz (Universität Osnabrück) erläutert; zu diesem Impulsvortrag folgten zwei Kommentare zur Frage der Selbstbelastungsfreiheit des Unternehmens von Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg (Freiburg im Breisgau) sowie zur neuen Konzeption interner Ermittlungen und ihre Bedeutung für das Unternehmensstrafrecht von Monika Becker (BMJV).

Politisches Wirtschaftsstrafrecht

Der zweite Tagungstag stand mit dem letzten, von Prof. Dr. Matthias Jahn und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (beide Goethe-Universität) moderierten Panel unter dem Oberthema eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts. Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos (Göttingen) beleuchtete das Phänomen, bevor Andreas Schüller (European Center für Constitutional and Human Rights, Berlin) der Frage nachging, ob Strafrecht ein Instrument zur nachhaltigeren Gestaltung globaler Wertschöpfungsketten sein könne.

Alle Vorträge der beiden Tagungstage wurden von einer lebhaften Diskussion des Fachpublikums begleitet. Durch die Vielzahl instruktiver Vorträge wurden nicht nur gegenwärtig intensiv diskutierte Fragen vertieft, sondern auch spannende neue Dimensionen eröffnet. Damit hat auch das zehnte ECLE-Symposium gezeigt, dass die Kombination „Economy, Criminal Law, Ethics“, die der Tagungsreihe zugrunde liegt und die auch das strafrechtswissenschaftliche Verständnis des Instituts für das gesamte Wirtschaftsstrafrecht der Goethe-Universität prägt, im höchsten Maße aktuell und ertragreich ist.

Jennifer Koch, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

ECLE
Die Tagungsreihe ECLE – Economy, Criminal Law, Ethics – steht für die im Einklang mit der Frankfurter Schule des Strafrechts stehende Überzeugung, dass moderne strafrechtliche Fragen, die einen Bezug zur Wirtschaft aufweisen, nicht durch das Recht alleine zu beantworten sind. Vielmehr sind die Perspektiven der Kriminalwissenschaften, der Ökonomie, der Politik und der Ethik mit der Praxis von Wirtschaftsstrafrecht und -strafverfahren zu konfrontieren und im Wege einer fächer- und länderübergreifenden Diskussion anzugehen. In ihrer zehnten Ausgabe stand das Thema „Wirtschaftsstrafrecht und Systeme“ im Mittelpunkt.

Die Tagungsreihe wird von Prof. Dr. Matthias Jahn, Eberhard Kempf, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy organisiert. http://www.jura.uni-frankfurt.de/75550419/ECLE

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 1.20 des UniReport erschienen.

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