Update / Informationen der Goethe-Universität zur Begrenzung des Corona-Risikos

Stand 18. März 2020, 15:00 Uhr

Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der Hessischen Landesregierung zum Corona-Virus vom 13. März 2020 und der nachfolgenden Verordnungen hat das Präsidium der Goethe-Universität entschieden, weitere Maßnahmen für eine umfassende Reduktion des universitären Präsenzbetriebs umzusetzen. 

Grundsätzlich gilt bis zum 20. April: Präsenzangebote und -formate müssen durch digitale Angebote ersetzt werden, ansonsten sind sie zu verschieben oder abzusagen. Sinn ist die Minimierung direkter Kontakte zur Reduzierung des Infektionsrisikos für das gesellschaftliche Ziel „Flatten the Curve“.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Corona-bezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die bei neuem Sachstand aktualisiert und ergänzt werden.

Vorlesungsbeginn

Der Start der Präsenzveranstaltungen im Sommersemester ist zunächst verschoben bis zum 20. April. Das geplante Ende des Sommersemesters (Vorlesungsende: 17. Juli, Semesterende: 30. September) bleibt davon zunächst unberührt.

Dies betrifft auch Orientierungsveranstaltungen bis zu diesem Zeitpunkt und die Unistart-Erstsemester-Veranstaltung am 8. April 2020. Ersatztermine werden sobald wie möglich bekanntgegeben.  

Prüfungen

Präsenzprüfungen sind bis zum 20. April ausgesetzt. Über neue Termine wird zu gegebener Zeit entschieden. Auch die mündlichen Prüfungen im 1. Staatsexamen Lehramt werden bis auf weiteres ausgesetzt. Wir informieren jeweils sobald wie möglich. Weitere Informationen hier sowie hier.

Bei bereits vergebenen Haus- und Abschlussarbeiten und sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen – mit Ausnahme von Staatsexamensarbeiten – sind alle individuellen Abgabefristen um 21 Tage verlängert.

Studierenden soll kein Nachteil aus dem Aussetzen der Prüfungen und evtl. hieraus resultierenden Studienverzögerungen erwachsen. Ebenso hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass BAföG-Geförderten keine förderungsrechtlichen Nachteile entstehen sollen. Weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie im aktuellen Merkblatt des SSC. Merkblatt des SSC für Prüfungen (Stand: 17. März, 21 Uhr)

Lehre

Bis auf weiteres werden ausschließlich digitale Lehrformate angeboten. Für Lehrende, die digitale Formate anbieten möchten, wird das Unterstützungsangebot laufend ausgebaut. Siehe hierzu:

Beratungsangebote und Sprechstunden

Diese finden bis auf weiteres grundsätzlich nur noch digital oder telefonisch statt.

Gebäude

Alle Gebäude der Universität sind für Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen.

Veranstaltungen

In der Goethe-Universität finden unabhängig vom Veranstalter bis zum 20. April 2020 keine Präsenzveranstaltungen statt.

Bibliotheken und PC-Pools

Die Bibliotheken sind geschlossen. Die Online-Angebote der Universitätsbibliothek stehen weiterhin im gewohnten Umfang zur Verfügung. www.ub.uni-frankfurt.de/. Ebenfalls geschlossen sind alle universitären PC-Pools.

Mensen

Die Mensen sind geschlossen. 

Gremienarbeit / Arbeitstreffen

Die zentralen Gremien der Goethe-Universität (Präsidium, Senat, Hochschulrat, Stiftungskuratorium etc.) sollen ihre Arbeit auch in den nächsten Wochen fortsetzen. Präsenzsitzungen sind nach Anwendung der RKI-Empfehlungen und unter Wahrung ausreichender Abstände durchführbar (mindestens 2 Meter Abstand, ausreichende Belüftung).

Arbeitsorganisation

Die Eindämmung des Virus und der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden haben Priorität. Zugleich versucht die Goethe-Universität, einen Basisbetrieb soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeitenden werden bis auf weiteres gebeten, in Absprache mit dem/der Vorgesetzten, möglichst mobil oder im Homeoffice zu arbeiten. Falls dies nicht möglich sein sollte, sind die Vorgesetzten gebeten, inhaltlich sinnvolle Aufgaben ggf. auch ohne Laptop zu definieren bzw. die Kolleginnen und Kollegen bezahlt freizustellen. Für die mobile Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice gilt die tägliche Sollarbeitszeit.

Forschende werden gebeten, sich vorrangig den Forschungsarbeiten oder Aufgaben zu widmen, die sie mobil oder von zuhause aus erledigen können.  Für den evtl. weiterhin notwendigen Laborbetrieb gelten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. 

Auch andere Mitarbeitende, deren Anwesenheit für die Aufrechterhaltung des Basisbetriebs vor Ort unmittelbar erforderlich ist, sind hierüber bereits informiert bzw. werden von ihren Vorgesetzten angesprochen. Bei der Anwesenheit vor Ort sind die geforderten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.    

Besonders zu beachten ist: Mitarbeitende, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen (vgl. Risikogruppen lt. RKI), dürfen nur mobil oder im Homeoffice beschäftigt werden. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeitende, die mit Pflegebedürftigen im selben Haushalt leben. Ebenfalls mobil oder im Homeoffice können nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten Eltern arbeiten, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig organisieren können. 

Dienstreisen

Dienstreisen sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bereits genehmigte Dienstreisen in Risikogebiete gelten grundsätzlich als widerrufen. Einzelfälle bedürfen der Zustimmung des Krisenstabs. 

Häusliche Quarantäne

Von allen Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist unter Information des/der Vorgesetzten eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Sollten Sie Symptome bei sich oder Familienmitgliedern bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Auch für aus Risikogebieten zurückkehrende Studierende gilt eine analoge Quarantäne-Pflicht.

Hochschulsport

Alle Veranstaltungen des Hochschulsports sind abgesagt. Die Sportstätten der Universität sind geschlossen. 

Universität des dritten Lebensalters (U3L)

Präsenzveranstaltungen der U3 L in Universitätsräumen finden analog zum grundständigen Studium zunächst bis zum 20. April nicht statt.

Weitere Informationen: 

Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen (bzw. der Umsetzung der oben genannten Regelungen) schreiben Sie bitte an krisenstab@uni-frankfurt.de. Studienbezogene Fragen richten Sie bitte an ssc@uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an. Darüber hinaus erreichen Sie die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit unter der Nummer 069/798-23688.

Weitere Informationen zur aktuellen Risikobewertung für Corona-Infektionen, zu Hygienemaßnahmen sowie eine Übersicht mit Fragen und Antworten finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

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