16. Dezember 2016: Aktuelle Information zu Originaltexten, die Studierenden digital zur Verfügung gestellt werden (§ 52a UrhG)
Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort hat einen ersten Verhandlungserfolg erzielt. Den Hochschulen wird ein Aufschub gewährt: Die Meldepflicht für Quellen in digitalen Semesterapparaten beginnt erst nach dem 30. September 2017. In den Kursen des laufenden Wintersemesters und des Sommersemesters 2017 können daher wie bisher Quellen digital zur Verfügung gestellt werden. Diese werden noch einmal über eine Pauschalzahlung vergütet.
Welches Vergütungsmodell nach diesem Zeitpunkt in Kraft treten wird, ist jedoch noch offen. Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln.
PDF-Download: Rundschreiben der Hochschulrektorenkonferenz vom 16.12.16 ‚Rahmenvertrag § 52a UrhG – Aktueller Sachstand‘
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Weitere Informationen zur VG Wort Problematik
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