Der Deutsche Hochschulverband (DHV) stellt jeden Monat in seinem Newsletter Nachrichten aus der Hochschulwelt zusammen. Unter anderem geht es im März um die folgenden Themen:
Promotionen mit Industriebeteiligung: Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat sich für eine Vielfalt unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen bei Promotionsvorhaben ausgesprochen. Weder dürften Unternehmen suggerieren, sie würden den Doktorgrad verleihen, noch sollten Professor/innen Themen ablehnen, nur weil sie aus der Forschung eines Unternehmens stammten oder der/die Doktorand/in nicht bei ihnen am Lehrstuhl arbeiteten, hieß es. Mit Vertretern aus Hochschulen, Unternehmen und Wissenschaftsorganisationen hat der Stifterverband zugleich Empfehlungen für Qualitätsstandards bei Promotionen in Kooperation mit Unternehmen erarbeitet.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in ihrem Jahresgutachten dafür plädiert, dass Bund und Länder ein auf mehrere Legislaturperioden angelegtes Nachfolgeprogramm für den Hochschulpakt initiieren. Ihres Erachtens muss der Bund die Länder weiterhin bei der Finanzierung der Lehre und der Overheadkosten unterstützen. Die Länder sollten zugleich jedoch ihre Beiträge zur Hochschulfinanzierung nicht reduzieren. Bei der Zuweisung der Mittel für die Lehre sollten nicht nur die Zahl der Studierenden, sondern auch qualitätsrelevante Indikatoren berücksichtigt werden.
Seit dem 1. März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (kurz: UrhWissG) in Kraft, das das Urheberrecht im Bereich Bildung und Wissenschaft neu regelt. Ziel ist, übersichtliche, einfach verständliche und leicht auffindbare Regelungen für Nutzer/innen aus Bildung, Wissenschaft und Forschung zu schaffen. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung soll das neue Gesetz „das Urheberrecht an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung“ anpassen.
Fach- und Oberärzt/innen sollen wissenschaftliche Forschung und Krankenversorgung besser miteinander verbinden können. Das fordert die Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Fach- und Oberärztinnen und -ärzte sollten in einem Personalentwicklungsprogramm über einen Zeitraum von maximal sechs Jahren gefördert werden und die Hälfte ihrer Arbeitszeit für Forschung aufwenden können.
W-Besoldung: Im Vergleich der Bundesländer zahlt Baden-Württemberg die höchsten Grundgehälter für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Das führt dazu, dass das W2-Grundgehalt dort höher sein kann als ein W3-Grundgehalt in einem anderen Bundesland. In Baden-Württemberg werden 6.020,53 Euro für W2 gezahlt. Das W3-Grundgehalt in Hessen beläuft sich dagegen auf 5.874,12 Euro in der ersten von fünf Erfahrungsstufen.
Das dritte Professorinnenprogramm, das bis zum Jahre 2022 läuft, ist gestartet. Die Personalgewinnung und Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen steht im Zentrum der neuen Programmausschreibung. Darüber hinaus bietet das Programm eine neue Exzellenz-Komponente: Bis zu zehn Hochschulen pro Bewerbungsrunde erhalten, sofern sie für ihre Vorschläge zur Personalentwicklung und -gewinnung die Bestbewertung bekommen haben, die Möglichkeit, eine zusätzliche, vierte Erstberufung gefördert zu bekommen. Bund und Länder stellen für das Programm Fördermittel in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro jeweils zur Hälfte zur Verfügung.
Bundesforschungsministerin Prof. Johanna Wanka hat am 19. Februar 2018 in Berlin das Wissenschaftsjahr 2018 eröffnet. Es widmet sich dem Thema Arbeitswelten der Zukunft. Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen Einfluss soziale und technische Innovationen auf die Arbeitswelten von morgen haben. Das Wissenschaftsjahr fördert unter dem Motto „Erleben. Erlernen. Gestalten.“ den Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Unter anderem gibt es einen Hochschulwettbewerb, in dem junge Forschende aller Fachrichtungen eigene Projekte zu den Arbeitswelten der Zukunft entwickeln können.
[dt_call_to_action content_size=”small” background=”plain” line=”true” style=”1″ animation=”fadeIn”]
Die Langversionen der Meldungen sind nachzulesen im DHV-Newsletter 3/2018, außerdem weitere Themen, unter anderem:
- Zahl der Studienberechtigten leicht rückläufig
- Anzahl von Open-Access-Publikationen in Deutschland unbekannt
- NRW: Jeder 10. Studierende mindestens seit 20 Semestern immatrikuliert
- Deutschlandstipendium: Fast 19 Millionen Euro verfallen
- Vierte Runde der Philipp Schwartz-Initiative
[/dt_call_to_action]